Recht
Bundesregierung: Kinderlärm ist kein Umweltschaden
Kindertagesstätten und Spielplätze in Wohngebieten sollen künftig ganz selbstverständlich sein. Der von ihnen ausgehende Kinderlärm darf kein Hindernis sein.
16.02.2011
Kindertagesstätten und Spielplätze in Wohngebieten sollen künftig ganz selbstverständlich sein. Der von ihnen ausgehende Kinderlärm darf kein Hindernis sein.
Wer in der Vergangenheit als Anwohnerin oder Anwohner gegen Kindertagesstätten vor Gericht geklagt hat, konnte eine "schädliche Umweltbeeinträchtigung" geltend machen. Die Kläger beriefen sich dabei auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Entscheidend war dann, wie hoch der Geräuschpegel war.
Doch damit soll nun Schluss sein. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der dieses Gesetz ändert: Kinderlärm von Spielplätzen oder Kindertagesstätten wird nicht mehr wie Lärm anderer Quellen beurteilt. Er darf nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden. Grenzwerte für Geräuschimmissionen spielen damit für Kinderlärm keine Rolle mehr.
Kein Grund zur Klage
Zwar ist die Rechtsprechung gegenüber Kinderlärm grundsätzlich tolerant. Dennoch ist es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten mit Anwohnern gekommen. Künftig ist Kinderlärm in der Nachbarschaft kein Grund, vor Gericht zu gehen.
Die Bundesregierung will mit der Novellierung des Immissionsschutzgesetzes ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen.
Kindergärten in Wohngebieten
Es gibt jedoch nicht nur im Immissionsschutzgesetz, sondern auch im Bauplanungsrecht rechtliche Hürden für Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten. Auch das will die Bundesregierung ändern. Kitas sollen regulär zulässig sein, wenn ihre Größe für das Wohngebiet angemessen ist.
Weiterführende Informationen gibt es im Kontext des Artikels unter unten genanntem Hyperlink.
Quelle: BPA-Artikel vom 16.02.2011
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