Recht

Bundesregierung berichtet Vereinten Nationen über die Lage der Kinder!

Das Bundeskabinett hat heute den Staatenbericht zur Lage der Kinder in Deutschland gemäß Artikel 44 der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Der so genannte Dritt- und Viertbericht war bereits am 4.4.2009 fällig und geht nun an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf.

21.04.2010

Berlin, den 21. April 2010. Aus diesem Anlass erklären Dr. Sabine Skutta und Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition:

„Es ist bedauerlich, dass die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention anlässlich der Verabschiedung des Staatenberichtes immer noch nicht „ad acta“ gelegt wurden. Dies hat zur Folge, dass die weltweit gültigen Kinderrechte weiterhin nicht uneingeschränkt in Deutschland gelten und die Rechte u. a. von unbegleiteten Flüchtlingskindern, in punkto Bildung, Gesundheitsfürsorge und in der Kinder- und Jugendhilfe, erheblich eingeschränkt werden.

Die jüngste Entscheidung des Bundesrates, die Rücknahmeabsicht der Bundesregierung zu begrüßen und zu bitten, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten, gibt Anlass zur Hoffnung. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ 

In der Vergangenheit hatte es mehrere Beschlüsse des Deutschen Bundestages und eine Empfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages gegeben. „Sollte es nicht zu einer zügigen Rücknahme der Vorbehaltserklärung kommen, wäre dies beschämend und macht Deutschland in seinem internationalen Einsatz für die Menschenrechte unglaubwürdig. Es ist an der Zeit, dass die Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben auch in Deutschland vorbehaltlos gelten“, so Skutta und Maywald.

Die NC fordert: Jetzt muss die Politik den Staatenbericht öffentlich mit der Zivilgesellschaft diskutieren und eine Kinderrechtsstrategie für die kommenden Jahre entwickeln. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung „Für ein kindergerechtes Deutschland“ läuft aus und es gibt dringende Probleme zu lösen: Es mangelt an Chancengerechtigkeit in der Bildung; zu viele Kinder wachsen mit Gewalterfahrungen auf oder leiden unter Umweltbelastungen und vermeidbaren Krankheiten. Kinder werden im Alltag nicht ausreichend beteiligt und sind überproportional von Armut betroffen. Deutschland hat daher sein Klassenziel in punkto Kinderrechte noch lange nicht erreicht.

Auf das Zeugnis des UN-Ausschusses, der sich gegen Ende seines Dialogs mit den Vertragsstaaten in so genannten „Abschließenden Bemerkungen“ - sei es mit Lob oder Kritik - äußert, darf Deutschland gespannt sein. Bis dahin sollten wir bereits Fortschritte auf den Weg bringen!

Herausgeber: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

ik

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