Recht

Bundesrat will Vollzug im Unterhaltsvorschussrecht verbessern

Der Länder wollen die Möglichkeiten der Unterhaltsvorschussstellen zur Durchsetzung von Rückgriffsansprüchen gegen Unterhaltsschuldner ausweiten und verbessern.

04.06.2010

Hierzu schlagen sie in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs vor. Dieser soll es den Behörden ermöglichen, die finanzielle Situation säumiger Elternteile überprüfen zu können. 

Wenn die zuständigen Ämter Unterhalt leisten, geht der Anspruch des Kindes gegen den Unterhaltsschuldner auf das Land über. Der Bundesrat betont, dass zur Durchsetzung dieses Rückgriffsanspruchs zwar Auskunfts- und Anzeigepflichten zur Verfügung stehen, diese allerdings oftmals nicht ausreichen, um den Unterhaltsschuldner erfolgreich in Regress nehmen zu können. So habe die Rückgriffsquote im bundesweiten Durchschnitt im Jahr 2008 bei lediglich 19,5 Prozent gelegen; Ausgaben in Höhe von rund 846,3 Millionen Euro hätten lediglich Einnahmen in Höhe von 164,7 Millionen Euro gegenüber gestanden.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Herausgeber: Bundesrat

ik

 

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