Recht

Bundesrat für die Einführung des Straftatbestands Genitalverstümmelung

Mit der Zustimmung der Bundesländer ist nun der Weg frei geworden für die Einbringung der Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag.

12.02.2010

„Der besonders schwerwiegenden Misshandlung von Frauen und Mädchen durch die Genitalverstümmelung kann durch die heutige Mehrheit im Bundesrat für die Einführung des Straftatbestands Genitalverstümmelung (¬ß226 a StGB) endlich ausreichend Rechnung getragen werden“, erklärten Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ullrich Goll und Justizminister Jörg-Uwe Hahn aus Hessen (beide FDP). „Die Bundesländer haben ihre Hausaufgaben gemacht, nun ist der Deutsche Bundestag gefragt“, fügten sie hinzu.

Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt. In Deutschland seien ca. 20 000 Frauen betroffen. Ungefähr 4 000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund müssten als gefährdet gelten, dieser Praxis - beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie - unterworfen zu werden.

Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen. Neben außerstrafrechtlichen Maßnahmen und Hilfen gehöre dazu eine eindeutige, unmissverständliche und in ihrer Höhe der Schwere der Tat entsprechende Strafdrohung, heißt es in der Begründung. 

Die Minister Goll und Hahn wiesen darauf hin, dass im Gesetzentwurf eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren vorgesehen ist. „Durch die Ausgestaltung als Verbrechenstatbestand wird jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt. Dies bereitet auch möglichen Fehlvorstellungen ein Ende, dass Eltern in eine solche Verstümmelung ihrer Töchter wirksam einwilligen könnten.“ Die Gesetzesinitiative sieht ferner vor, die Genitalverstümmelung auch für Auslandstaten unter Strafe zu stellen. 

Nach der bislang gültigen Gesetzeslage sei auch der Schutz von Mädchen, die in Deutschland leben und bei einem Urlaub im Heimatland ihrer Familie einer Genitalverstümmelung unterzogen werden sollen, nicht ausreichend gewährleistet, kritisierten die Justizminister. Zahlreiche afrikanische Länder, in denen Genitalverstümmelung traditionell praktiziert werde, hätten diese bisher nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt. In Deutschland könnten diese Auslandstaten in Zukunft nun bestraft werden, sofern der Deutsche Bundestag der Gesetzesinitiative aus Hessen und Baden-Württemberg zustimmt.

Weiterhin müsse gewährleistet werden, dass die Verfolgung dieser Taten nicht regelmäßig an der Verjährung scheitern dürfe, so Minister Goll und Hahn. „Die Opfer der Genitalverstümmelung sind in den meisten Fällen noch Kinder. Da die Täter oder Anstifter häufig zur Familie des Opfers gehören, können sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen. Daher soll die Verjährung der Tat ruhen, bis das Opfer 18 Jahre alt ist.“ Abschließend zeigten sich die Minister erfreut, dass durch die heutige Zustimmung der Länderkammer der Weg freigemacht worden ist für die Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Deutschen Bundestag, damit solche Taten in Zukunft wirksam verfolgt und verhindert werden können.

Der Hyperlink führt zum Gesetzentwurf: http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/867-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/867-09.pdf

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg / Bundesrat

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