Recht
Bundesrat betont gemeinsame Eltern-Verantwortung für Unterhalt der Kinder
Die Länder haben sich in ihrer heutigen Plenarsitzung positiv zu einem Gesetzentwurf geäußert, der das Unterhaltsvorschussrecht durch reduzierte Nachweispflichten entbürokratisieren und hierdurch die Anspruchsbewilligung erleichtern soll.
10.02.2012
Sie erhoffen sich von der Reform die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowie eine Abnahme von Gerichtsprozessen. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, seien weitere Reformmaßnahmen zu prüfen. Die als Folge der Entbürokratisierung freiwerdenden Kapazitäten seien in der Praxis besonders dafür zu nutzen, beide Elternteile zur dauerhaften gemeinsamen Verantwortung für den Unterhalt des Kindes zu gewinnen.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine besondere Hilfe für Alleinerziehende und erfolgen, wenn die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausfallen. Sie werden als Vorschuss oder Ausfallleistung gezahlt. Allerdings gehen die Unterhaltsansprüche der Kinder auf das jeweils zuständige Land über, das dann den Unterhaltsverpflichteten in Anspruch nimmt.
<link http: www.bundesrat.de shareddocs beratungsvorgaenge _blank external-link-new-window external link in new>Drucksache 844/11 (Beschluss)
Quelle: Bundesrat
Materialien zum Thema
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Monographie / Buch
Werkbuch Leaving Care
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Studie
Alleinerziehende unter Druck: Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf
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Webangebot / -portal
Informationsportal zum Thema Familienrecht
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Haager Konferenz: Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar, Neues Übereinkommen über behördliche Unterstützung in 50 Staaten
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Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kindesunterhaltsgesetz)
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Förderung der Integration von Spätaussiedlern und Ausländern
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Integration ausländischer Jugendlicher im/durch Sport
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Power for Peace e.V.
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Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT)
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