Recht

Bundeskabinett bringt „Warnschussarrest“ auf den Weg

Zur wirksameren Bekämpfung der Jugendkriminalität hat die Bundesregierung heute die Einführung eines sogenannten Warnschussarrestes beschlossen. Diese Maßnahme soll sich am Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts orientieren.

18.04.2012

Der Warnschussarrest soll jungen Straftäterinnen und Straftätern die Konsequenz weiterer Gesetzesübertretungen deutlich vor Augen führen. Im Zuge ihres heutigen Beschlusses hat die Bundesregierung eine <link http: www.bmj.de de home _doc kurzmeldungen _blank external-link-new-window external link in new>Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition als Grundlage für den eigentlichen Gesetzgebungsprozess dienen soll.

Arrest plus Bewährungsstrafe
Im aktuellen Jugendstrafrecht schließen die Verhängung von Jugendarrest und die Jugendstrafe auf Bewährung einander aus, nur eine der beiden Maßnahmen kann gerichtlich angeordnet werden. Künftig soll ein Jugendarrest neben einer Jugendstrafe auf Bewährung möglich werden. Der Jugendarrest soll nach Angaben der Bundesregierung dazu dienen, das Unrecht und die Konsequenzen eines Fehlverhaltens nachdrücklich verdeutlichen. Zudem soll der Arrest einen gegebenenfalls erforderlichen Impuls bei dem jugendlichen Straftäter setzen, sein Verhalten zu ändern.

Höheres Strafmaß bei Mord
Mit ihrer Gesetzesinitiative will die Bundesregierung darüber hinaus den Jugendgerichten einen erweiterten Handlungsspielraum bei Morddelikten gewähren. So soll künftig gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe bis zu 15 Jahren verhängt werden können, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld im Einzelfall als nicht ausreichend erscheint. Das, so die Bundesregierung, wäre bei besonders grausamen und gefühlskalten Taten ohne Reue der Fall.

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