Recht
Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention
Das im Zusatzprotokoll zur Vereinten Nationen (VN)-Kinderrechtskonvention geregelte Individualbeschwerdeverfahren gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Bisher hat noch kein Staat das neue Zusatzprotokoll ratifiziert. Die Ratifikation von mindestens zehn Staaten ist Voraussetzung, damit es in Kraft treten kann.
01.08.2012
"Mit dem neuen Beschwerdeverfahren können Kinder und Jugendliche in Zukunft ihre Rechte auf internationaler Ebene besser durchsetzen. Das stärkt die Kinderrechte weltweit", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
"Der heutige Beschluss des Gesetzentwurfs ermöglicht die Ratifikation des Zusatzprotokolls noch in diesem Jahr. Damit setzen wir national wie international ein deutliches Signal für eine effektive Durchsetzung der Rechte des Kindes", so Kristina Schröder.
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.
Erst am <link http: www.jugendhilfeportal.de politik kinder-und-jugendpolitik artikel eintrag bundesfamilienministerin-unterzeichnet-neues-fakultativprotokoll-zur-vn-kinderrechtskonvention-in-ge external-link-new-window external link in new>28. Februar 2012 hatte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder in Genf das neue Zusatzprotokoll für Deutschland unterzeichnet. Deutschland gehört damit zu den ersten von den aktuell 25 Unterzeichnerstaaten. Voraussetzung für die Ratifikation ist die Zustimmung des Bundestags zu dem Gesetzentwurf. Anschließend kann die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt werden. Deutschland hatte sich bereits im Rahmen der Verhandlungen erheblich für das neue Beschwerdeverfahren eingesetzt. Bis zu der Annahme des neuen Zusatzprotokolls war die VN-Kinderrechtskonvention die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen ohne eigenen Beschwerdemechanismus.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.08.2012
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