Recht

Bund-Länder-Bericht deckt Verbesserungsbedarfe beim Jugendarbeitsschutz auf

Das Jugendarbeitsschutzgesetz kann in vielen Punkten verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Prüfbericht, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt veröffentlicht hat.

23.06.2011

"Die Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes von 1976 ist seit vielen Jahren überfällig. In über 30 Jahren haben sich die Strukturen und Anforderungen im Arbeitsleben stark verändert. Diese Entwicklung muss auch bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Ich fordere den Bund deshalb auf, die Änderungsvorschläge des Prüfberichts zügig umzusetzen!", so Bayerns Arbeits- und Sozialstaatssekretär Markus Sackmann am 20. Juni 2011 in München. Aus bayerischer Sicht würden die Änderungsvorschläge allerdings nicht weit genug gehen. "Wir hatten uns mehr von der Prüfung erwartet, beispielsweise was die sogenannte 'Schnupperlehre? in den Ferien oder die ärztlichen Untersuchungen betrifft", so Sackmann weiter.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Jugendarbeitschutzgesetz über vier Jahre lang auf Herz und Nieren überprüft und dabei auch die Ergebnisse mehrerer in Auftrag gegebener Forschungsprojekte berücksichtigt. Herausgekommen ist ein <link http: www.jugendhilfeportal.de db2 materialien eintrag abschlussbericht-der-bund-laender-arbeitsgruppe-zur-ueberpruefung-des-jugendarbeitsschutzgesetzes external-link-new-window>Katalog mit Änderungsvorschlägen. Unter anderem empfiehlt die Arbeitsgruppe, wegen der zunehmenden Bedeutung des Samstags als Arbeitstag auf das grundsätzliche Verbot der Samstagsarbeit zu verzichten, das zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Bereiche enthält. Außerdem soll die Arbeitsschutzbehörde mehr Kompetenz bekommen, indem sie im Einzelfall Ausnahmen vom Gesetz bewilligen kann, wenn dies der Berufsausbildung oder der Mitwirkung bei Kulturveranstaltungen und im Medienbereich dient. Die Grundnormen sollen bleiben: Arbeitszeit höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, maximal fünf Arbeitstage pro Woche, Schichtzeit nicht länger als zehn Stunden, an Sonntagen grundsätzlich keine Beschäftigung von Jugendlichen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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