Recht

Bullerjahn / Kolb: "Ehegattensplitting gehört abgeschafft"

In der aktuellen Diskussion um mehr Chancengleichheit für künftige Generationen fordern Sachsen-Ahnalts Finanzminister Jens Bullerjahn und Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb eine Streichung des Ehegattensplittings aus dem Steuerrecht.

12.01.2011

„Das Ehegattensplitting ist antiquiert. Es entspricht nicht mehr unserer gesellschaftlichen Realität. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es heutzutage viele Paare, die ohne Trauschein in langen und stabilen Beziehungen glücklich zusammenleben. Sie sind nach dem aktuellen Steuerrecht finanziell eindeutig schlechter gestellt, was in besonderer Weise die Kinder in Lebenspartnerschaften benachteiligt. Wenn ihre Eltern durch die jeweils individuelle Veranlagung mehr Steuern zahlen müssen, steht weniger Geld für Erziehung und Ausbildung zu Verfügung, als bei ihren Schulkameraden, die in klassischen Familien leben. Auch Alleinerziehende und ihre Kinder werden im Hinblick auf das Ehegattensplitting steuerlich benachteiligt.

Diese Diskriminierungen sind nicht länger akzeptabel. Das Ehegattensplitting hat in einem modernen Steuerrecht keinen Platz mehr. Statt Ehepaaren jährlich Steuervorteile in Milliardenhöhe einzuräumen, sollte dieses Geld besser für den weiteren Ausbau einer qualitätsvollen Kinderbetreuung eingesetzt werden. Nur so haben künftige Generationen die gleichen Chancen beim Start in ihr Leben.“

Rückblick

Das Ehegattensplitting gibt es seit Ende der 1950er Jahre. Basierend auf dem im Grundgesetz festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie, hatte das Bundesverfassungsgericht 1958 eine Benachteiligung von Ehepaaren bei der Besteuerung erkannt. Die Adenauer-Regierung brachte daraufhin eine Steuerreform auf den Weg, in die das Ehegattensplitting Eingang fand.

Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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