Recht

Brandenburg: Erfolgsgeschichte des Schüler-Bafögs geht weiter

Bildungsminister Holger Rupprecht und Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch haben heuten (04.01.2011) in Potsdam eine positive Bilanz des Schüler-Bafögs gezogen und die ab Januar 2011 geltenden Auswirkungen des geänderten Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes für Empfänger von Sozialleistungen präsentiert.

04.01.2011

Die Anfang des Schuljahres eingeführte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler habe sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt, so Wissenschaftsministerin Münch. „Fast 1.700 Anträge sind mittlerweile bei den Landkreisen und kreisfreien Städten eingegangen, der größte Teil ist bereits bearbeitet: Aktuell bekommen 1.080 Schülerinnen und Schüler das Schüler-Bafög des Landes.“ Münch verwies darauf, dass gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfe. „Wir wollen Kindern aus einkommensschwachen Familien helfen, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erreichen und so Aufstiegschancen durch Bildung zu erhalten - das ist ein entscheidender Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit. “  

„Die Ausbildungsförderung steht Hartz IV-Empfängern auch in diesem Jahr voll zur Verfügung“, sagte Rupprecht. „Das ist nicht nur eine gute, sondern auch eine wichtige Botschaft - denn mehr als die Hälfte aller bewilligten Anträge entfällt auf Empfänger von Sozialleistungen.“ Möglich wurde die Fortführung der Schüler-Unterstützung für Hartz IV-Empfänger durch die im Dezember 2010 erfolgte Änderung des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes. Im neuen Gesetz werde die Zweckbestimmung des Schüler-Bafögs konkretisiert - damit entfalle die Gefahr der Anrechnung, so Rupprecht. „So kann die Landesausbildungsförderung zwar nicht mehr für Schulausflüge verwendet werden, da diese Kosten mittlerweile vollständig durch Leistungen des Bundes gedeckt werden - dafür können mit dem Schüler-Bafög auch künftig Angebote zur Lernförderung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie Artikel des persönlichen Schulbedarfs finanziert werden.“ 

Jeder Empfänger des Schüler-Bafögs, dessen Bewilligung auf den 31. Dezember 2010 befristet war, hat bereits ein persönliches Informationsschreiben mit einem Antrag auf Verlängerung bekommen. Dieser Antrag muss - wie der ursprüngliche Förderantrag - beim zuständigen Amt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt abgegeben werden. 

Hintergrund der Gesetzesänderung: Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bund im Februar 2010 aufgefordert, bis Jahresende die Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Hartz IV zu verbessern. Dadurch bestand die Gefahr, dass das Brandenburger Schüler-Bafög ab 1. Januar 2011 auf die Sozialleistungen angerechnet würde. Aus diesem Grund war das Schüler-Bafög für Hartz IV-Empfänger zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Nachdem nun die Pläne der Bundesregierung zur Neufassung der Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Hartz IV vorliegen, wurde die Zweckbestimmung der Förderung im Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz so konkretisiert, dass das Schüler-Bafög nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien können ab sofort einen Verlängerungs-Antrag für das Schüler-Bafög stellen und diese Leistung auch nach dem 1. Januar 2011 weiter beziehen. 

Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz wurde gemeinsam vom Bildungsministerium, dem Wissenschaftsministerium sowie dem Sozialministerium erarbeitet. Förderberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und des zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachoberschule. Die Förderung wird schrittweise eingeführt und im Schuljahr 2010/11 zunächst den Schülerinnen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe bzw. des ersten Jahres an der Fachoberschule gewährt. Die Förderanträge werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Derzeit erhalten 1.080 Schülerinnen und Schüler - je nach Einkommenssituation der Familie - monatlich 100 oder 50 Euro. 46,7 Prozent bekommen die Förderung aufgrund eines niedrigen Familieneinkommens, 53,3 Prozent aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.mbjs.brandenburg.de

Herausgeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

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