Recht
Böhmer: "Für Parallelgesellschaften ist bei uns kein Platz"
"Der heute diskutierte Gesetzentwurf setzt ein deutliches Zeichen: Für Parallelgesellschaften ist kein Platz in unserem Land. Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die entschieden bekämpft werden muss. Mit dem eigenen Straftatbestand bringen wir zum Ausdruck, dass unsere Gesellschaft Zwangsehen ächtet." Das betonte Staatsministerin Maria Böhmer anlässlich der ersten Lesung im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Bekämpfung von Zwangsheirat und einen besseren Schutz der Opfer vorsieht.
20.01.2011
Wer eine Frau gegen ihren Willen verheiratet, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
Zugleich ist ein Rückkehrrecht für Zwangsverheiratete vorgesehen. "Ich habe mich mit großem Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Rückkehrrecht auf bis zu zehn Jahre verlängert wird. Damit helfen wir Mädchen und Frauen, die in Deutschland aufwachsen und im Heimatland ihrer Eltern zwangsverheiratet werden. Diese jungen Frauen dürfen wir in ihrer Notsituation nicht alleine lassen. Auch das ist die Botschaft des heutigen Tages", erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
"Der Gesetzentwurf belegt: Die Bundesregierung engagiert sich mit großem Einsatz gegen Zwangsverheiratungen. Auch der 2007 eingeführte Spracherwerb im Rahmen des Ehegattennachzugs ist ein Mittel, um Zwangsverheiratungen zu bekämpfen. Opfer und Bedrohte können sich mit ihren Grundkenntnissen der deutschen Sprache leichter an Hilfseinrichtungen wenden, die sie dabei unterstützen, sich aus der Zwangslage zu befreien. Der Spracherwerb im Herkunftsland kommt der Integration von Frauen in unserem Land zu Gute. Wer schon bei der Einreise etwas Deutsch kann, findet sich leichter zurecht, kann selbstständiger handeln und knüpft leichter Kontakte zur einheimischen Bevölkerung", so Böhmer. "Die Sprachtests überzeugen durch eine hohe Erfolgsquote, wie der Migrationsbericht 2009 ausführt. Personen, die den Test in einem Goethe-Institut belegt hatten, bestanden zu 72 Proz
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