Recht

Böhmer begrüßt Bundestagsentscheidung zum Schul- und Kitabesuch von Zuwandererkindern ohne Aufenthaltsstatus

Der Schul- und Kindergartenbesuch ist für statuslose Kinder künftig ohne Angst vor Entdeckung möglich. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sieht darin eine große Erleichterung für die betroffenen Kinder und deren Familien.

11.07.2011

"Kinder von Zuwanderern ohne Aufenthaltsstatus können künftig ohne Angst vor Entdeckung Kindergarten und Schule besuchen. Der Beschluss des Bundestages, die Meldepflicht im Rahmen des Richtlinienumsetzungsgesetzes für diese Stellen aufzuheben, ist für die betroffenen Kinder und deren Familien eine große Erleichterung. Bisher bleiben viele statuslose Kinder Kindergärten und Schulen aus Angst vor einer Abschiebung fern.
 
Diese bisherige Situation ist für die Betroffenen äußerst bedrückend. Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag mit seinem Beschluss nun für die Kinder und ihre Familien die notwendige Sicherheit bringt", sagte Staatsministerin Maria Böhmer.
 
"Bildung ist ein Menschenrecht. Kinder müssen in unserem Land unabhängig von ihrem Status eine Chance auf Bildung erhalten. Deshalb ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Übermittlungspflichten der Schulen an die Ausländerbehörden zu streichen.
 
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift wurde daraufhin vor zwei Jahren entsprechenden geändert. Seit dem besteht keine Übermittlungspflicht mehr, wenn die Schule oder die Schulbehörde nur bei "Gelegenheit" der Amtsausführung von dem illegalen Aufenthalt erfährt. Damit richtet es sich zur Zeit nach Landesrecht, ob öffentliche Schulen und Schulbehörden zur Datenübermittlung verpflichtet sind. Mit dem jetzigen Bundestagsbeschluss besteht nun für die Kinder und ihre Familien sowie für die Verantwortlichen in den Schulen die notwendige Klarheit.
 
Bildung beginnt jedoch schon im Vorschulalter. In den Kindergärten werden die entscheidenden Weichen gestellt. Ich habe mich mit Nachdruck von Anfang an dafür eingesetzt, dass über den Schulbesuch hinaus auch der Besuch eines Kindergartens und anderer Erziehungseinrichtungen für statuslose Kinder ohne Angst vor Entdeckung möglich sein muss.
 
Die Entscheidung des Bundestags belegt: Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt. Jetzt ist es entscheidend, dass die Bundesländer statuslosen Kindern den Kindergarten- und Schulbesuch tatsächlich ermöglichen."

Quelle: Bundesregierung

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