Recht

Bleiberecht: Paritätischer fordert Rechtssicherheit für geduldete Flüchtlinge

Eine umfassende Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute beginnenden Innenministerkonferenz. Der Verband kritisiert die bisherige Stichtagsregelung als „kurzatmig“ und „engherzig“. Insbesondere die Auflagen zur Sicherung des Lebensunterhaltes seien zu restriktiv und seien für einen Großteil der Betroffenen kaum zu erfüllen.

08.12.2011

„Über 50.000 Menschen leben seit über sechs Jahren in einem Status der Unsicherheit und Angst vor Abschiebung. Zusätzlich droht tausenden Menschen zum Ende des Jahres der Verlust ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Diese Menschen brauchen keine weitere Duldung, sondern endlich Rechtssicherheit“, fordert Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Bund und Länder sind gefordert, das Problem der Kettenduldungen ernsthaft anzupacken und endlich zu lösen. Es ist nicht akzeptabel, wenn zehntausende Menschen über Jahre hinweg als Mitmenschen auf Abruf behandelt werden.“

Der Paritätische fordert eine Bleiberechtsregelung ohne Stichtag, die für langjährig Geduldete eine realistische Option auf ein Aufenthaltsrecht und damit neue Perspektiven bietet. „Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt werden können, sobald die Ausreise unzumutbar ist“, so Jüttner. Nach einer Aufenthaltsdauer von spätestens sechs Jahren sollten die Betroffenen grundsätzlich ein Bleiberecht erhalten können. Etwaige Bedingungen müssten der schwierigen Situation der Betroffenen Rechnung tragen und auch ihre häufig eingeschränkten Chancen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen. „Es ist unrealistisch, von allen gleichermaßen eine vollständig eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes zu erwarten. Insbesondere die Situation von Alten, Kranken und Behinderten muss verbessert werden. Ihr Bleiberecht darf nicht länger davon abhängig sein, ob andere Familienangehörige für den Unterhalt aufkommen können“, so Jüttner.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

Schlagworte:

Ausländerrecht
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