Recht
BJR: Kinderrechte müssen jetzt auch in Bayern gelten
Die Bundesregierung nahm die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention nach 18 Jahren zurück. Die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings forderte in einem nächsten Schritt die Verbesserung des bayerischen Ausländerrechts.
16.07.2010
Der 136. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR), das höchste Beschluss fassende Gremium der Jugendarbeit im Freistaat, hatte im März diesen Jahres die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention umfassender anzuerkennen. In einer Vorbehaltserklärung war u.a. formuliert, dass die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention nicht in das deutsche Ausländerrecht eingreifen dürfen. Dies bedeutete z.B., dass bereits 16-Jährige juristisch als Volljährige im Asylverfahren behandelt wurden. Gestern übergab die Bundesregierung nun den Vereinten Nationen das Rücknahmeschreiben für die seit 18 Jahren bestehenden Vorbehalte. Seither gilt die UN-Kinderrechtskonvention nun uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland.
Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebehaft, sondern in Jugendhilfeeinrichtungen BJR-Präsidentin Martina Kobriger begrüßte diesen Schritt und sieht nun die Bayerische Staatsregierung in der Pflicht, das Ausländerrecht zu verändern: „Dem Bayerischen Jugendring ist es ein Anliegen, die Situation aller Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Auch im Rahmen von Asylverfahren müssen junge Menschen Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe haben“, so Kobriger. Außerdem fordert der Bayerische Jugendring, Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebehaft zu nehmen, sondern in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen.
Herausgeber: Bayerischer Jugendring
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