Recht

Betreuungsgeld: Teil II - erste Änderungen des Gesetzes?

Im November 2012 beschloss der Bundestag das umstrittene Betreuungsgeld, das seit einigen Wochen ausgezahlt wird. Auf der Tagesordnung des Bundesrates für den 20. September 2013 steht nun bereits die erste Änderung des Gesetzes. Unter bestimmten Umständen sollen Eltern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten.

18.09.2013

Das Betreuungsgeldgesetz gehörte zu den besonders emotional diskutierten Gesetzen der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Letztlich billigte es der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 nach kontroverser Debatte.

Es ist am 1. August 2013 in Kraft getreten und gewährt Eltern, die für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, ein Betreuungsgeld von 100 Euro monatlich im Jahr 2013 und von 150 Euro ab dem Jahr 2014. Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren sind.

Bildungssparen soll 15 Euro Zuschuss erbringen

Das nun vom Bundestag beschlossene Betreuungsgeldergänzungsgesetz soll dafür sorgen, dass die finanziellen Leistungen auch für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder Bildungssparen eingesetzt werden können.

Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank. Eltern, die sich dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für eine dieser beiden Möglichkeiten einzusetzen, sollen hierfür einen Bonus von 15 Euro pro Monat erhalten. Dies soll eine besondere Anreizwirkung schaffen.

Die höheren Leistungen führen zu einer Zusatzbelastung der Haushalte von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro für das Jahr 2013 sowie in Höhe von jeweils 5 Millionen für die Jahre 2014 bis 2016.

Ausschüsse lehnen die Pläne mehrheitlich ab

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat mehrheitlich, das Gesetz im Vermittlungsausschuss aufheben zu lassen. Anderer Ansicht ist lediglich der Finanzausschuss. Er empfiehlt, das Gesetz zu billigen.

Die das Gesetz ablehnenden Ausschüsse vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass die zusätzliche Prämie nur für Kinder, die nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung gehen, eine Ungleichbehandlung darstellt. Eine sachliche Begründung hierfür sei jedoch nicht ersichtlich. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches. Insgesamt stelle das Gesetz die falschen familienpolitischen Weichen.

Die Ausschüsse für Familie und Senioren, Arbeit und Sozialpolitik, Frauen und Jugend sowie der Kulturausschuss vertreten darüber hinaus die Ansicht, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, da es Ansprüche Dritter auf Geldleistungen gegenüber den Ländern begründet bzw. geltendes Verfahrensrecht ändert.

Vermittlungsverfahren führt wohl zum Scheitern des Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2013 – und damit nur zwei Tage vor der Bundestagswahl – zu entscheiden, inwieweit er den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgt.

Sollte er den Vermittlungsausschuss anrufen, würde dies letztlich wohl zum Scheitern des Gesetzes führen, da nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten ist, dass der amtierende Bundestag in der noch laufenden Legislaturperiode zu einer weiteren Sondersitzung zusammentritt, um eventuelle Kompromissvorschläge des Vermittlungsausschusses zu bestätigen. Damit würde das Gesetz der Diskontinuität unterfallen und könnte nicht mehr in Kraft treten.

<link http: www.bundesrat.de cln_350 nn_8396 shareddocs beratungsvorgaenge _blank external-link-new-window external link in new>Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Quelle: Bundesrat vom 16.09.2013

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