Recht

Berliner Senat bringt Gesetz zur Umsetzung des Bildungspakets auf den Weg

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hat der Bund einen Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien auf verschiedene Bildungs- und Teilhabeleistungen eingeführt.

03.05.2011

Diese Leistungen müssen von den Kommunen umgesetzt werden. Für das Land Berlin ergibt sich daraus die Notwendigkeit, eine Reihe von landesrechtlichen Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Dazu dient ein von der Senatorin für Integration, Arbeit- und Soziales, Carola Bluhm, vorgelegter Gesetzentwurf.

Es handelt sich um ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Gesetze gleichzeitig angepasst oder neu geregelt werden. So werden zum Beispiel die Schulen verpflichtet, Kooperationsverträge mit externen Anbietern abzuschließen, um eine angemessene, ergänzende Lernförderung zu gewährleisten. Im Kindertagesförderungsgesetz muss das Verfahren zur Kostenübernahme bei gemeinschaftlichem Mittagessen geregelt werden.

Mit dem Gesetz strebt das Land Berlin an, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets insgesamt so bürgerfreundlich, transparent und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Deshalb wird im Wesentlichen auf vorhandene Strukturen der Berliner Verwaltung zurückgegriffen. Das bedeutet, der Antrag auf entsprechende Leistungen aus dem Paket soll dort gestellt werden, wo die Angaben und Daten der Leistungsempfangenden bereits vorliegen: im Jobcenter, im Sozialamt oder in der Wohngeldbehörde. Eingeführt werden soll ferner ein „berlinpass BuT“ als unbürokratischer Nachweis für Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Während des Gesetzgebungsverfahrens werden auch entsprechende Ausführungsvorschriften erarbeitet. Doch auch jetzt schon können die Leistungsstellen die Anträge bearbeiten und bescheiden. Entsprechende Schreiben ergingen an die Jobcenter, zusammen mit einem Musterbescheid. Weitere Rundschreiben folgen.

Senatorin Bluhm sagte: „Der Gesetzentwurf aktualisiert die landesrechtlichen Grundlagen, damit das Bildungs- und Teilhabepaket in Berlin von allen beteiligten Institutionen umgesetzt werden kann. Es war ein enormer gemeinsamer Kraftakt, in so kurzer Zeit eine möglichst unbürokratische und bürgerfreundliche Umsetzung dieses Pakets auf den Weg zu bringen. Der Bund hatte den Kommunen hierfür keinen Vorlauf eingeräumt. Wenigstens hat er die Fristen für die Beantragung rückwirkender Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bis Ende Juni 2011 verlängert. Ich ermuntere alle, die Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, diese Leistungen auch zu beantragen und zu nutzen.“

In Berlin wird von rund 200.000 leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen ausgegangen.

Der Gesetzentwurf wird nun in das Abgeordnetenhaus eingebracht.

Mehr Informationen: <link http: www.berlin.de rbmskzl bildungspaket _blank>www.berlin.de/rbmskzl/bildungspaket/

Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin 

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