Recht

Berliner Kinderschutzbund: Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung ist richtiger Schritt

Der Berliner Kinderschutzbund begrüßt die Verankerung der Kinderrechte in der Landesverfassung von Berlin.

16.03.2010

„Wie freuen uns, dass die Kinderrechte endlich in die Berliner Verfassung aufgenommen werden. Damit verändert sich die Situation von Kindern zwar nicht von jetzt auf gleich. Aber zukünftig müssen die Interessen der Kinder quer durch alle Ressorts berücksichtigt werden - vom Städtebau bis hin zur besseren Förderung der Kinder in Kitas und Schulen“, sagte Ulrike Leyh, erste Vorsitzende des Berliner Kinderschutzbundes.

„Als Kinderschutzbund hätten wir uns jedoch gewünscht, dass das Berliner Abgeordnetenhaus auch das Recht auf Bildung, die altersgemäße Beteiligung sowie die Vorrangstellung des Kindeswohls mit in die Berliner Verfassung aufgenommen hätte. Aber dennoch ist der Antrag ein Schritt in die richtige Richtung“, so Ulrike Leih weiter. 

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Berliner Kinderschutzbund eine Umfrage zum Thema „Kinderrechte“ durchgeführt. Teilgenommen hatten 246 Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. Dabei kam heraus, dass knapp 30% der befragten Mädchen und über 20 % der Jungen nicht wussten, dass die Kinderrechte für alle Kinder gelten. Fast 30% der befragten Kinder waren überzeugt, dass ihre Eltern sie schlagen dürfen.

„Wir hoffen nun, dass sich die Bundesregierung ein Beispiel am Land Berlin nimmt und die Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz ihren Platz bekommen“, sagte Ulrike Leyh abschließend. 

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Deutschland unterzeichnete das Papier 1992 unter Vorbehalt. Seitdem kämpft der Deutsche Kinderschutzbund für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sowie in die entsprechenden Landesverfassungen. 

Quelle: Berliner Kinderschutzbund

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