Recht

"Begleitendes Fahren ab 17" wird Dauerrecht

Das „Begleitende Fahren ab 17“ wird Dauerrecht. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am Mittwochmittag einstimmig, indem er einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmte. Bisher war der Modellversuch bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt.

06.10.2010

Auch ab dem 1. Januar 2011 sind keine Änderungen bei den Anforderungen an den oder die namentlich benannten Begleiter vorgesehen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Es werde nur „deutlich“ herausgestellt, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstelle, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet werde. Dazu komme ein Bußgeld sowie eine Verlängerung der Probezeit. Zudem sei vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wie bisher die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.

Nachdem die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen würden, dass das Modell „Begleitendes Fahren ab 17“ einen „deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit“ der jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen bringe, solle dieses Modell in Dauerrecht überführt werden, heißt es zur Begründung. In der Anfangsphase des selbständigen Fahrens habe sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (23 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße) ergeben.

Mehr Informationen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703022.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

 

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