Recht
Bayerns Frauenministerin Haderthauer fordert: "Straftatbestand für Zwangsverheiratung ist klares Signal - weitere Schritte müssen folgen!"
"Wer bei uns leben will, muss sich zu unseren Grundwerten bekennen. Deshalb habe ich seit langem einen eigenen Straftatbestand für Zwangsheirat gefordert. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung dazu sind wir jetzt einen großen Schritt voran gekommen. Die Gesellschaft sendet damit ein klares Signal an alle Täter: Bei uns ist kein Platz für Zwangsehen. Künftig kann man sich noch weniger hinter angeblichen Gebräuchen und Traditionen verstecken. Zwangsheirat ist eine Straftat und nichts anderes!", so Bayerns Frauenministerin Christine Haderthauer, zugleich Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, heute in München mit Blick auf den Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am kommenden Donnerstag, 25. November 2010.
24.11.2010
Haderthauer weiter: "Ich werde in den Bundesratsberatungen zum Gesetzentwurf einen Zusatz einfordern: Der Zuzug aufgrund von Eheschließung soll künftig nur noch zugelassen werden, wenn beide Partner das 21. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Schritt ist unbedingt notwendig, um fatale Entwicklungen, wie die sogenannten Importbräute, zu unterbinden. Denn diese 'Importbräute' verfügen in der Regel nur über einfache Sprachkenntnisse, kennen das deutsche Rechtssystem nicht und sind ohne eigene soziale Kontakte besonders schutzlos ihrem Ehemann und dessen Familie ausgeliefert. All das sind massive Integrationshindernisse und bewirken, dass diese jungen Frauen von Anfang an und oft auf Dauer von unseren Sozialsystemen abhängig sind. Mit der Heraufsetzung des Ehegattennachzugsalters von 18 auf 21 Jahre soll dem begegnet werden. Denn aufgrund des überkommenen Familien- und Rollenverständnisses und bestimmter Traditionen kommt bei Zwangsehen überwiegend ein Verheiratungsalter von unter 21 Jahren vor."
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Pressemitteilung vom 24.11.2010
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