Recht
Bayern: Gerechtere Lastenverteilung bei der Aufnahme unbegleiteter ausländischer Kinder
Bayern möchte die Jugendämter entlasten, die quantitativ in besonderem Maße für die Aufnahme unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher zuständig sind.
07.10.2014
Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder
Bayern möchte die Jugendämter entlasten, die quantitativ in besonderem Maße für die Aufnahme unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher zuständig sind. Nach Angaben des Freistaates sind die sogenannten Inobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung habe sich 2014 noch einmal verschärft. Aufgrund der bisherigen Rechtslage sei das Jugendamt zuständig, in dessen Bezirk der Minderjährige aufgegriffen wird. Dementsprechend konzentriere sich der Zustrom auf wenige grenznahe Jugendämter, die hierdurch erhebliche finanziellen Belastungen hätten. Ziel der Initiative ist daher eine Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts, die die besonders betroffenen Jugendämter an den Zugangsrouten finanziell entlasten und so insgesamt für eine gerechtere Lastenverteilung sorgen soll.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben werden.
Link zur Drucksache: <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (PDF, 339KB, nicht barrierefrei)
Quelle: Bundesrat vom 07.10.2014
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