Recht

BaWü: Integrationsministerin Öney begrüßt Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundgesetzwidrigkeit von Teilen des Asylbewerberleistungsgesetzes sei der Gesetzgeber gezwungen, endlich Klarheit zu schaffen, betonte Bilkay Öney, Ministerin für Integration. Nun müsse das Urteil eingehend geprüft werden.

19.07.2012

„Spätestens seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 hätte eigentlich jedem klar sein müssen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz dringend nachgebessert werden muss. Umso bedauerlicher ist es, dass trotzdem erst wieder ein Richterspruch aus Karlsruhe erforderlich war, um den Bund wachzurütteln.“

Öney forderte den Bund auf, nun zügig die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts umzusetzen und dabei dem menschenwürdigen Existenzminimum, das auch Flüchtlingen zustehe, Rechnung zu tragen. Hierbei dürfe der Bund aber nicht stehen bleiben, sondern er müsse in diesem Zusammenhang auch das anachronistische Sachleistungsprinzip abschaffen und durch Geldleistungen ersetzen. Damit würde er neben dem humanitären Gedanken auch der Praxis vor Ort gerecht. 

Asylbewerberleistungsgesetz

„In Baden-Württemberg bezogen im Jahr 2011 insgesamt 11.210 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . Die Bruttogesamtausgaben, die von den Kommunen dafür getragen werden, beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt  rund 60,2 Mio. Euro.

Unabhängig davon erstattete das Land den Stadt- und Landkreisen für deren Ausgaben im Bereich der Flüchtlingsaufnahme, die auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen, im Jahr 2011 ca. 53,5 Mio. Euro . Für 2012 sind dafür rund 58,8 Mio. Euro veranschlagt.“

Quelle: Ministerium für Integration Baden-Württemberg vom 18.07.2012

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