Recht

Baden-Württemberg beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Jugendarrestes

Der Jugendarrest in Baden-Württemberg wird reformiert und an neuesten pädagogischen Erkenntnissen ausgerichtet. Die beiden Jugendarrestanstalten im Land sollen zu Einrichtungen für soziales Training umgestaltet werden.

07.10.2014

„Soziale Kompetenz beugt Straffälligkeit vor. Deshalb ist es so wichtig, sie gerade bei der Behandlung straffälliger junger Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Das wollen wir für den Bereich des Jugendarrestes nun auch gesetzlich festschreiben“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizminister Rainer Stickelberger, nachdem der Ministerrat den Entwurf eines Gesetzes über die Gestaltung und Durchführung des Jugendarrestes in Baden-Württemberg (Jugendarrestgesetz) und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen hat. „Damit legen wir ein zeitgemäßes und erziehungswissenschaftlich fundiertes Konzept für den Jugendarrest vor.“

Bislang sei der Vollzug des Jugendarrestes bundesgesetzlich geregelt gewesen. Mit dem Gesetzentwurf solle nun eine landesgesetzliche Regelungen getroffen und der Vollzug des Jugendarrestes umfassend reformiert werden, so Stickelberger. „Unser Ziel ist die bedarfsgerechte pädagogische Förderung der Jugendlichen“, so der Justizminister. „Dafür werden wir die Jugendarrestanstalten des Landes nach und nach zu Einrichtungen für soziales Training umgestalten.“ Ein wesentlicher Aspekt des sozialen Trainings sei die Auseinandersetzung der jungen Frauen und Männer mit der begangenen Straftat, mit deren Ursachen und Folgen. Darüber hinaus würden die Jugendlichen durch umfangreiche Beratungs-, Bildungs- und Informationsangebote dabei unterstützt, persönliche und soziale Schwierigkeiten zu bewältigen. Auch eine Vermittlung an Hilfs- und Betreuungsstellen für die Zeit nach dem Arrest sei möglich.

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung unter anderem von Justizvollzugseinrichtungen, dem Bund der Strafvollzugsbediensteten, von Gerichten, dem Netzwerk Straffälligenhilfe, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales und von kirchlicher Seite eingegangen sind, seien durchweg positiv gewesen. Bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs seien einzelne Änderungsvorschläge berücksichtigt worden. „Beispielsweise wird die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nun explizit im Gesetzestext erwähnt“, berichtete Stickelberger. Auch der Vorschlag, die frühzeitige Einbindung der Bewährungshilfe ausdrücklich zu nennen, sei aufgegriffen worden.

In Baden-Württemberg gibt es zwei Jugendarrestanstalten: Die zentrale Anstalt für den badischen Landesteil befindet sich in Rastatt. Sie ist eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. In Rastatt stehen 51 Arrestplätzen zur Verfügung, 13 davon für junge Frauen, 38 für junge Männer. Die Jugendarrestanstalt in Göppingen, deren Zuständigkeit den württembergischen Landesteil umfasst, ist eine eigenständige Vollzugseinrichtung. Sie bietet 31 Arrestplätze, 9 für junge Frauen und 22 für junge Männer.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg vom 07.10.2014

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