Recht

Ausschussempfehlung zum Elterngeld Plus bekannt gegeben

Mit dem Gesetz führt der Bundestag das sogenannte Elterngeld Plus ein. Der "Partnerschaftsbonus" und eine Flexibilisierung der Elternzeit soll Eltern zusätzlich zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen.

25.11.2014

Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 19. September 2014 Stellung genommen. Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf am 7. November 2014 in geänderter Fassung an und setzte hierbei einige der Länderforderungen um.

Link zur Drucksache: <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window external link in new>Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)

Quelle: Bundesrat vom 25.11.2014

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