Recht

AGJ verleiht Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe

Ehrung für den Vater des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

29.04.2010

Der Geschäftsführende Vorstand der AGJ und der Laudator, Dr. Robert Sauter, übergeben den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe an Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner

Der Geschäftsführende Vorstand der AGJ und der Laudator, Dr. Robert Sauter, übergeben den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe an Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner, Foto: Bildschön

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 28. April 2010 auf ihrer Mitgliederversammlung in Hamburg den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe verliehen. Ausgezeichnet wurde der 64-jährige Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner für seine besonderen Verdienste um die Kinder- und Jugendhilfe und Jugend(hilfe)politik. Wiesner war zuständig für den Entwurf des 1990 vom Parlament verabschiedeten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

„Er gilt als Vater des KJHG und hat bis heute die Entwicklung dieses modernen Leistungsgesetzes maßgeblich mitbegleitet. 

Der Geschäftsführende Vorstand der AGJ und der Laudator, Dr. Robert Sauter, übergeben den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe an Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner

Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner, der erste Träger des AGJ-Ehrenpreises der Kinder- und Jugendhilfe, Foto: Bildschön

 

Dieses und die Tatsache, dass er in den vergangenen 40 Jahren den Fachdiskurs in der Kinder- und Jugendhilfe wesentlich 
beeinflusst hat, hat die AGJ dazu bewogen, ihm den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe zu verleihen.“ Dies erklärte der Geschäftsführer der AGJ, Peter Klausch.

Mit dem KJHG, das das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 ablöste, sei ein seit Jahrzehnten geforderter Perspektivenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen worden. „Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden seitdem als Subjekte mit subjektiven Rechtsansprüchen und Beteiligungsrechten begriffen“, sagte Klausch. Seit seinem Inkrafttreten – 1990 in den neuen Bundesländern und 1991 in den alten Bundesländern – wurde das Gesetz ca. dreißig Mal geändert. Wiesner hat diesen Prozess stets mitbegleitet. Dazu gehört auch die Änderung des KJHG durch das Kinderförderungsgesetz, durch die der Ausbau der Kindertagesbetreuung fortgeführt und beschleunigt werden sollte. 

Wiesner ist seit 1974 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. als Leiter des Referats „Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendhilfe“ tätig. „Wir hoffen, dass Prof. Dr. Wiesner auch in den nächsten Jahren den Diskurs in der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin mitgestalten wird“, betonte der AGJ-Geschäftsführer. Die AGJ hat den Ehrenpreis der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Jahr das erste Mal verliehen.

ik

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