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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat geurteilt, dass eine Klägerin wegen der Religion benachteiligt wurde. Eine Bewerberin ohne Kirchenzugehörigkeit war in einem konkreten Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt worden. Die Bewerberin bekam einen Teil der von ihr geforderten Entschädigung zugesprochen. Die kirchlichen ...
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