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Das Fotografieren unter den Rock von Personen, die damit nicht einverstanden sind (sogenanntes Upskirting), ist nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland keine Straftat, sondern wird lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die bestehenden Schutzlücken insbesondere im ...
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