Sozialpolitik

Zweiter Gleichstellungsbericht: Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht

Kindererziehung, Pflegearbeit, Hausarbeit, Ehrenamt - Frauen leisten über 52 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bezeichnet die Gutachterkommission des zweiten Gleichstellungsberichts als den Gender Care Gap und macht Vorschläge für eine Angleichung der Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

10.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig am 7. März 2017 mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Verwirklichungschancen sind ungleich

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

52,4 Prozent Gender Care Gap

"Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. "Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich - aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit."

Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen denken

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

"Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Gleichstellungsbericht setzt Impulse

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen unter <link http: www.gleichstellungsbericht.de external-link-new-window der>www.gleichstellungsbericht.de/

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

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