Überbrückungshilfe

Zuschuss für Studierende in akuter Notlage bis Ende des Wintersemesters

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters wieder eingesetzt.

24.11.2020

Zur Verlängerung des Zuschusses für Studierende erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Diese Form der Nothilfe hatten wir zunächst ausgesetzt, weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren, in der eine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte. Durch den Teil-Lockdown werden nun vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb haben wir entschieden, dass die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende – dem bewährten KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.“

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.

Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder auf www.überbrückungshilfe-studierende.de möglich.

Weitere Infos finden sich im FAQ des BMBF. Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline 0800 26 23 003 die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe. Servicezeiten sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Individuelle Fragen zu Anträgen können nur die Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort klären.

Zinsloser Studienkredit der KfW

Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
  • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.

Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – in Anspruch nehmen.

Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.

Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.

Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 20.11.2020

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