Sozialpolitik

Wohnraum für Studenten ist an vielen Standorten knapp

Wohnraum für die immer weiter steigende Zahl Studierender ist an vielen Universitätsstandorten knapp. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Mietpreise für Studierende deutlich gestiegen, besonders in Wohngemeinschaften. Besonders für Studierende mit geringem Einkommen stellt deshalb öffentlich geförderter Wohnraum eine Notwendigkeit dar. Gerne möchte bei diesem Thema der Bund selbst aktiv werden.

22.07.2019

Studenten mussten im Sommersemester 2016 durchschnittlich 33 Prozent ihres Einkommens für Miete aufwenden. Im Saarland waren es nur 28,7 Prozent, bayerische Studenten müssen mit 34,5 Prozent am meisten für die Miete ausgeben. Der Anteil von Studenten, die günstigen Wohnraum in öffentlich geförderten Wohnheimen, erhalten sei rückläufig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11484, PDF, 469 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10848, PDF, 160 KB) hervor.

Spitzenreiter Brandenburg, Schlusslicht Berlin

Im Wintersemester 2004/2005 wohnten 11,84 Prozent in öffentlichen Wohnheimen, im Wintersemester 2017/2018 waren es noch 9,6 Prozent. Laut Bundesregierung ist die Zahl der Studenten im selben Zeitraum auf 2.527.787 angewachsen, ein Anstieg von fast 900.000 Personen.

In den neuen Bundesländern ist die Wohnheimquote besonders hoch, Brandenburg ist mit 15,19 Prozent Spitzenreiter, das Schlusslicht bildet Berlin mit lediglich 5,9 Prozent.

Sozialer Wohnungsbau ist Ländersache

In ihrer Vorbemerkung betont die Bundesregierung, dass sozialer Wohnungsbau, der Studentenwohnheime einschließe, seit der Föderalismusreform 2006 ausschließlich Ländersache sei. Allerdings habe der Bund die Möglichkeit, den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zu gewähren. 2020 und 2021 seien jeweils eine Milliarde Euro an Programmtitel eingeplant.

Denn für den Teil der Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, ist es unverzichtbar, am Studienort preisgünstigen Wohnraum zu finden. Besonders für Studierende mit geringem Einkommen stellt öffentlich geförderter Wohnraum eine Notwendigkeit dar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist festgehalten: „Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern.“ Dieser Satz bedeutet, dass der Bund selbst bei diesem Thema aktiv werden möchte.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 802 vom 19.07.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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