Sozialpolitik
Verwaltungsaufwand beim Bildungs- und Teilhabepaket immer noch zu hoch
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht aktualisierte Empfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für benachteiligte Kinder als Arbeitshilfe für die Leistungsstellen vor Ort.
10.08.2015
Die aktualisierten Empfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen beziehen sich unter anderen auf Ansprüche von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Diese Ansprüche gelten seit dem 1. März 2015 und sollen Ausgrenzung - beispielswiese vom gemeinschaftlichen Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen - vermeiden. Auch weitere Neuregelungen, die in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfen, sind in die Empfehlungen eingeflossen.
"Die Fachkräfte in den Leistungsstellen können durch ihre Beratung und Unterstützung viel tun, um Eltern und Kinder über das Bildungspaket zu informieren und auf eine Inanspruchnahme der Förderung hinzuwirken", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins, die den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigen, bieten hierfür eine wertvolle Arbeitshilfe.
Hoher Verwaltungsaufwand
Seit vier Jahren können Familien mit geringen Einkommen eine finanzielle Förderung aus dem Bildungspaket beantragen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen der Zugang zu verschiedenen Lern- und Freizeitangeboten erleichtert. Die mit der Administration der Leistungen betrauten Fachkräfte sind vor besondere Herausforderungen gestellt: Anstatt die Rechtsansprüche der jungen Menschen durch Geldleistung zu erfüllen, müssen häufig über ein Gutscheinsystem aufwändige Sachleistungen erbracht werden.
Die vollständigen Empfehlungen sind unter <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-33-14-but.pdf>www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2014/dv-33-14-but.pdf (PDF, 277 KB) abrufbar.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 31.08.2015
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