Sozialpolitik

ver.di begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

Als „gute Nachricht für Erwerbslose, Geringverdiener und deren Familien“ begrüßte Elke Hannack vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig ist.

09.02.2010

ver.di hatte eine der klagenden Familien im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes in Karlsruhe vertreten. „Wir haben heute einen großen Erfolg für unsere Mitglieder erzielt“, sagte Hannack.

Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, bis Ende des Jahres Regelungen zu treffen, die dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen gerecht würden. Bildung, eine gesunde Ernährung, Kleidung und altersgerechte Aktivitäten müssten bei der Festlegung des Sozialgeldes für Kinder künftig eine grundlegende Rolle spielen: „Durchschnittlich liegen die Ausgaben von Eltern für den Nachwuchs zwischen 500 und 700 Euro im Monat. Mehr Geld für eine Schulzeit mit gleichen Chancen muss auch den Kindern in den von Arbeitslosigkeit oder Niedriglöhnen betroffenen Familien zur Verfügung stehen“, forderte Hannack.

Auch die Regelsätze für Erwachsene stünden auf dem Prüfstand. ver.di fordert eine Erhöhung auf 435 Euro im Monat. Flankiert werden müsse die Erhöhung durch eine allgemeine Öffnungsklausel für die nicht im Regelsatz berücksichtigten Ausgabenbereiche beziehungsweise für einmalige oder unregelmäßig wiederkehrende Bedarfe. Zudem sei es höchste Zeit, mittels eines existenzsichernden, gesetzlichen Mindestlohnes zu verhindern, dass immer mehr Beschäftigte mit Niedriglöhnen auf Hartz IV angewiesen seien. 

Quelle: Vereinte Dienstleistungswerkschaft

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