Sozialpolitik

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wohlfahrtsverbände erwarten Handeln des Gesetzgebers

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Sanktionen im Hartz-IV-System haben übereinstimmend vier Wohlfahrtsverbände begrüßt und fordern den Gesetzgeber zum Handeln auf. Dabei besonders im Blick: Die bisherigen Kürzungen der Unterkunftskosten sowie die die verschärften Sanktionen für junge Menschen.

06.11.2019

Caritas: Mit der Menschenwürde unvereinbar

„Wenn Leistungskürzungen dazu führen, dass sich Menschen kein Essen mehr kaufen können oder obdachlos werden, ist dies ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“, bekräftigt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen am 5. November 2019. Das staatlich zugesicherte Existenzminimum dürfe nicht vollständig gekürzt werden. Das Urteil des Gerichts macht deutlich, dass eine Minderung um mehr als 30 Prozent mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Mitwirkung muss auf Integration zielen

Der erste Senat mache klar: Die staatliche Unterstützung sei nachrangig, es sei legitim, dass ALG II-Beziehende zuerst alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Auch der Deutsche Caritasverband hatte sich im Verfahren nicht grundsätzlich gegen Sanktionen ausgesprochen, allerdings deren Grenzen sehr deutlich benannt. Mitwirkung müsse einforderbar sein, da und soweit sie auf Integration ziele. Leistungseinschnitte ins Existenzminimum seien als Strafe, etwa für Versäumnis eines Beratungstermins im Jobcenter, mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar.

Jobcenter müssen Zumutbarkeit bei Mitwirkung prüfen

Besonders begrüße der DCV, dass die Leistungskürzungen nach dem Urteil künftig auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt werden. „Je stärker das Existenzminimum gekürzt wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Menschen unabhängig von ALG II werden“, so Neher. Hier bleibe nun künftig die Verhältnismäßigkeit gewahrt. „Für die Menschen ist es gut, dass das Verfassungsgericht entschieden hat, dass nach einer Mitwirkung eine starre Sanktionierung von drei Monaten nicht zulässig ist. Damit haben die Betroffenen die Chance, durch Kooperation mit dem Jobcenter die Leistungsverkürzung zeitlich zu begrenzen, unterstreicht Neher.“ Darüber hinaus müssten die Jobcenter künftig genauer prüfen, welche Mitwirkung dem einzelnen Menschen zumutbar ist.

Sanktionen dürfen nicht zu Wohnungsverlust führen

Als besonders wichtig bewertet der DCV die klare Aussage des Gerichts, dass Sanktionen nicht zu Wohnungsverlust führen dürfen und Regelungen nicht auf Annahmen, sondern auf Wirkungen gestützt sein müssen. Der Deutsche Caritasverband setzt sich stark dafür ein, die Kürzung der Unterkunftskosten ebenso auszuschließen wie die verschärften Sanktionen für junge Menschen.

Jugendliche brauchen Hilfe statt Strafe

„Gerade Jugendliche brauchen Hilfe statt Strafe“, sagt Neher. Aus den Beratungsstellen der Caritas seien die Folgen von Sanktionen bekannt: „Im schlimmsten Fall werden Menschen obdachlos und ziehen sich völlig zurück, wenn es zu einer vorübergehenden Streichung der Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) oder zu Totalsanktionierung kommt“, so Neher. Der Deutsche Caritasverband fordert die Bundesregierung auf, nicht nur das Urteil zügig umzusetzen, sondern auch die dringend notwendigen Korrekturen im SGB II vorzunehmen.

AWO: Menschen brauchen Unterstützung statt Druck 

Menschen brauchen Unterstützung statt existenzbedrohenden Druck, betont der AWO Bundesverband. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass langfristige Leistungskürzungen beim Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

Sanktionspraxis ist unverhältnismäßig und kontraproduktiv

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wieder einmal die rote Karte gezeigt und unter anderem die Vollsanktionierung für verfassungswidrig erklärt. Das Grundgesetz schützt diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Gut so! Wir haben schon lange gefordert, dass die Vollsanktionen abgeschafft werden müssen. Durch das heutige Urteil fühlen wir uns darin bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine klare Aussage getroffen. Die derzeitige Sanktionspraxis ist unverhältnismäßig und nicht geeignet, Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es braucht eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln. Wir fordern den Gesetzgeber auf, jetzt den gegebenen Handlungsspielraum zu nutzen – und zwar auch bei der Ausgestaltung der ungleich schärferen Sanktionen gegenüber Menschen unter 25 Jahren.“

Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit der Sanktionen bei U-25-Jährigen

Die besonders strengen Sanktionen gegen Menschen unter 25 Jahren waren zwar kein Gegenstand des Urteils, die Verfassungswidrigkeit von Kürzungen über 30% hat aber in der Konsequenz Folgen für die Rechtmäßigkeit der Sanktionspraxis bei Menschen unter 25 Jahren.

Wolfgang Stadler: „Es darf hier keine Ungleichbehandlung geben! Für alle Leistungsbezieher gilt gleichermaßen: Menschen brauchen keinen existenzbedrohenden Druck, sondern Unterstützung und Stabilisierung ihrer Lebensverläufe!“

Diakonie: Sanktionen klare Grenzen setzen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind. Maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen sind möglich, alles darüber Hinausgehende ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Urteil sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das Urteil setzt Sanktionen endlich klare Grenzen. Es ist nicht beliebig, ob und wie der Gesetzgeber die Existenz sichert. Jetzt muss er seinen Gestaltungsrahmen voll ausschöpfen. Das Umsetzen von Mindestanforderungen des Gerichts reicht nicht. Existenzsicherung und Kürzungen am Minimum sind ein offener Widerspruch. Dieser Knoten muss endlich aufgelöst werden."

Paritätischer: Den Menschen in den Mittelpunkt stellen

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Sanktionen erklärte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

„Das Bundesverfassungsgericht hat der bürokratischen Massenverwaltung des Hartz IV-Systems heute eine Absage erteilt. Es hat den Menschen wieder mehr in den Mittelpunkt des Verfahrens gestellt. Elementare Bedarfe dürfen nicht wie bisher gekürzt werden, jede Kürzung muss strengen Anforderungen genügen. Das Urteil ist beschämend für die Bundesregierung. Es ist auch ein Ende der Rohrstockpädagogik in der Arbeitsverwaltung. Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstmöglich gesetzlich ein Hilfesystem zu schaffen, dass das bisherige Sanktionssystem auch über die im Urteil behandelten Fragen hinaus beendet und den Einzelnen in den Mittelpunkt stellt. Der Paritätische fordert die Abschaffung aller Sanktionen. Für den Paritätischen gilt: Hilfe statt Strafe!"

Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zahlreiche Verbände, Gewerkschaften und Einzelpersonen für ein menschenwürdiges Existenzminimum und die Abschaffung der bisherigen Sanktionspraxis im Hartz-IV-System ausgesprochen.

Weitere Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden sich dort. Das Bundessozialministerium hat eine Stellungnahme mit weiterführenden Informationen zur Grundsicherung veröffentlicht.

Quelle: AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  vom 05.11.2019

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