Sozialpolitik
Umsetzung des Regelsatz-Urteils: Baden-Württembergs Sozialministerin bietet dem Bund Länderunterstützung an
Die baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in ihren Forderungen nach einer nachvollziehbaren und schlüssig begründeten Ableitung der Regelsätze insbesondere auch für Kinder bestätigt. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Deshalb ist es zu kurz gesprungen, für Kinder einfach einen geschätzten Prozentsatz des Erwachsenenbedarfs festzusetzen."
09.02.2010
"Hilfe, die ankommen soll, muss sich gezielt an den wirklichen Bedürfnissen der Empfänger orientieren, sonst kostet sie viel und erreicht nicht was sie soll. Deshalb brauchen wir eigenständige Kinderregelsätze“, sagte die Ministerin heute in Stuttgart.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Bundesrat hätten die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, eine Neubemessung der Regelleistungen für Kinder durchzuführen und dabei die kinderspezifischen Bedarfe besonders zu berücksichtigen. Dabei sei auch sicher zu stellen, dass die besonderen Bedürfnisse der Kinder beispielsweise für Bildung und Schule abgedeckt werden. „Die Regelsätze müssen jetzt auf begründeter und nachvollziehbarer Grundlage neu bemessen werden. Die Bundesregierung ist hier in der Pflicht. Die Länder sind selbstverständlich bereit, an konkreten Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen mitzuarbeiten“, sagte die Ministerin.
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