Sozialpolitik

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Sachsen gewährleistet

Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Verordnung verabschiedet, in der die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung beauftragt werden.

29.03.2011

„Familien, die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten, können ihre Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, zum Beispiel Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in einen Sportverein, für Musikunterricht, für die Teilnahme an einer Klassenfahrt, für das Mittagessen an der Schule oder im Kindergarten oder für die Lernförderung, ab sofort bei den sächsischen Kommunen einreichen“, erklärte Sozialministerin Christine Clauß. 

Sie zeigte sich zufrieden, dass mit der Verabschiedung dieser Rechtsverordnung nun klar geregelt sei, wer für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes zuständig sei und wo die Familien ihre Anträge zur Bearbeitung und Bewilligung einreichen können. „Damit ist der Vollzug im Interesse der Betroffenen und Beteiligten in einer Hand gebündelt. Das war uns im Interesse der Kinder und ihrer Eltern sehr wichtig. Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen gesetzlich geschaffen, damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die gleichen Chancen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben, wie Kinder aus finanziell bessergestellten Familien. Nun liegt es an den anspruchsberechtigten Familien, diese Chancen für ihre Kinder zu ergreifen“, so Christine Clauß.

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

 

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