Sozialpolitik

Transparenz von Entgeltstrukturen: Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit tritt in Kraft

Das sog. Entgelttransparenzgesetz tritt am 06. Juli 2017 in Kraft. Mit individuellen Auskunftsansprüchen und betrieblichen Verfahren wird der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gestärkt. Das Bundesfamilienministerium informiert mit mehreren Veröffentlichungen über die neuen Regelungen und unterstützt bei der praktischen Umsetzung und Handhabung.

05.07.2017

Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen tritt am 06. Juli 2017 in Kraft. "Faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Da stehen alle Arbeitgeber in der Pflicht. Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit.", sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley.

"Nur wer seine Bezahlung mit anderen im Betrieb vergleich kann, kann leichter Forderungen nach fairer Entlohnung stellen. Deswegen haben wir einen Auskunftsanspruch eingeführt. Beschäftigte erhalten damit das Recht, zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Unternehmen müssen in Zukunft regelmäßig berichten, wie sie Gleichstellung und Entgeltgleichheit sicherstellen wollen. Auch das ist ein echter Fortschritt hin zu mehr Gleichstellung", so Dr. Katarina Barley.

Fortschritt zu mehr Gleichstellung 

Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 6. Juli 2017 in Kraft.  Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert mit mehreren Veröffentlichungen über die gesetzlichen Regelungen und unterstützt damit Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung und Handhabung:

  • Ein Quickcheck zum Entgelttransparenzgesetz sagt kurz und kompakt, welche Arbeitgeber auf welche Weise von dem Gesetz betroffen sind.
  • Eine Gesetzesbroschüre gibt das Gesetz im Wortlaut wieder und erläutert das Entgeltgleichheitsgebot.
  • Eine Beschäftigtenbroschüre richtet sich vorrangig an Beschäftigte und informiert sie über ihre Rechte nach dem Entgelttransparenzgesetz.
  • Ein Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte wird praxisnah über ihre Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz informieren.

Monitor Entgelttransparenz

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den "Monitor Entgelttransparenz" entwickelt, mit dem das Arbeitsentgelt für Frauen und Männer im Unternehmen sichtbar gemacht und mögliche Ungleichbehandlungen der Geschlechter beim Arbeitsentgelt betriebsintern aufgedeckt werden können. Der "Monitor" wird zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes online und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2017

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