Sozialpolitik

Taubert: Fristverlängerung beim Bildungspaket wünschenswert

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat die Ankündigung der Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, die Antragsfrist für Kostenerstattung beim Hartz IV-Bildungspaket zu verlängern, begrüßt.

19.04.2011

Nach Ansicht von Sozialministerin Taubert brauchen Reformen Zeit, bis sie wirken. „Der Werdegang des Bildungspakets war monatelang in aller Munde. Ich denke, die Betroffenen wissen grundsätzlich Bescheid. Die Kommunen sollten aber auch die nötige Zeit bekommen, die neuen Regelungen umzusetzen. Daher habe ich an der angekündigten Fristverlängerung nichts auszusetzen. Außerdem ist es voreilig, den Erfolg einer Maßnahme bereits nach drei Wochen bewerten zu wollen“, sagte Heike Taubert.

Für Heike Taubert ist das offensichtliche Informationsdefizit von Eltern auch ein Hinweis darauf, den Ausbau der Schulsozialarbeit weiter voranzubringen. „Die Betroffenen sollten über individuelle Hilfen informiert werden. Dafür sind gute Beratungsstrukturen wie beispielsweise Schulsozialarbeit notwendig. Darum sollten wir weiterhin alles daran setzen, diese Unterstützung vor Ort auch bedarfsgerecht auszubauen“, sagte Heike Taubert.

Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hatte sich für eine Verlängerung der Antragsfrist für Kostenerstattung beim Hartz IV-Bildungspaket ausgesprochen. Bisher können ALG II-Empfänger eine Erstattung nur bis Ende April beantragen, wenn von Januar bis März des Jahres Kosten für Leistungen aus dem Bildungspaket – zum Beispiel Nachhilfe oder Schulmittagessen – entstanden sind.

Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt 

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