Sozialpolitik
Sozialminister Garg: Urteil bestätigt Schleswig-Holsteins Forderung nach Neuberechnung der Kinderregelsätze
Erfreut äußterte sich Schleswig-Holsteins Sozialminister Dr. Heiner Garg zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen nach dem Sozialgesetzbuch II für Kinder.
09.02.2010
KIEL. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen nach dem Sozialgesetzbuch II für Kinder sagte der schleswig-holsteinische Sozialminister Dr. Heiner Garg:
„Das Urteil bestätigt eine Forderung Schleswig-Holsteins: Wir brauchen eine verlässliche Grundlage für die Berechnung der Regelsätze. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben eigene Bedürfnisse, auch für sie muss ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sein: Dazu gehören ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Mir ist bewusst, dass durch eine Neuberechnung neue Herausforderungen auf unsere Sozialsysteme zukommen können. Aber wer Kindern dauerhaft Bildungs- und Entwicklungschancen verwehrt, stellt die Weichen für die nächste Generation von Hilfeempfängern. Das wird weder den Kindern gerecht, noch liegt es im Interesse unserer Gesellschaft. Ich begrüße daher das Urteil. Klar ist, dass im Rahmen der Umsetzung des Urteils das Lohnabstandsgebot zwischen Leistungsempfängern und Arbeitnehmern berücksichtigt werden muss. Es bildet die Grundlage für ein funktionierendes Sozialsystem.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
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