Sozialpolitik
Sozialausschuss diskutiert über Sanktionen gegen jugendliche Hartz IV-Bezieher
Berlin: (hib/TYH) Die verschärften Sanktionen für Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) empfangen, sind kritisch zu betrachten. Das war eine der Feststellungen der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
21.05.2012
Grundlage für die Anhörung waren je ein Antrag der Fraktion Die Linke (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/9070) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7032). Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert. Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Situation von Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren zu verbessern. So fordert sie unter anderem, die Einbeziehung erwachsener junger Menschen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern aufzuheben und „auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung“ kurzfristig das „Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ aufzuheben.
Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund plädierte für eine Angleichung im Sanktionsrecht. Er zweifele an der Sinnhaftigkeit von schärferen Sanktionen für Jugendliche, meinte er und wies darauf hin, dass es im Strafrecht genau umgekehrt sei. In der Folge von Sanktionen komme es zu teils erheblichen Konflikten.
Das bestätigte auch Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Die verschärften Sanktionen griffen zu kurz und führten zu Problemen. So werde etwa die betroffene Familie „mitsanktioniert“. Er forderte, die verschärften Sanktionen im SGB II abzuschaffen, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass „Sanktionen als Drohkulisse prinzipiell Wirkung zeigen“.
Der Einzelsachverständige Michael Schweiger sprach sich gegen eine generelle Aussetzung von Sanktionen aus, da dies die Allgemeinheit „über das sozial gebotene Maß hinaus belasten“ würde. Die Möglichkeit der Sanktionen sei verfassungskonform, betonte er. Auch Markus Keller vom Deutschen Landkreistag betonte, es sei wichtig, dass Sanktionen angedroht werden könnten. Dennoch wies er darauf hin, dass das Mittel Sanktionen nicht überschätzt werden dürfe. Auch Steffen Roller vom Bund Deutscher Sozialrichter sagte: „Wir brauchen die Möglichkeiten der Sanktionen.“
Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies auf die Verantwortung der Betriebe hin. So trügen etwa auch innerbetriebliche Trainingsmaßnahmen dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland derzeit niedrig ist. Der Einzelsachverständige Gerald Weiß forderte eine „deutliche Wiederausweitung der Kompetenzen der Selbstverwaltung“. Der „langjährige Trend“ in die andere Richtung müsse umgekehrt werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
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