Sozialpolitik
Sonderprogramm für junge EU-Bürger
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt ab Januar 2013 ein Sonderprogramm durch, das jungen Menschen aus Europa bei einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme in Deutschland hilft. Für das auf zwei Jahre ausgelegte Programm stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
01.10.2012
Das zwischen BMAS und BA entwickelte Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsende im Alter von 18 bis 35 Jahren aus den EU-Staaten, die eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen wollen.
Raimund Becker, Vorstand Arbeitslosenversicherung der BA, begrüßt das Programm: „Die jungen Menschen, die Arbeitgeber in Deutschland und die Heimatländer können von diesem Programm profitieren. Die jungen Bewerber können berufliche Perspektiven entwickeln, die Arbeitgeber können Fachkräfte-Engpässe abfedern und die Heimatländer könnten nach einer gewissen Zeit ausgebildete und erfahrene Fachkräfte zurückgewinnen. Außerdem war es bisher für junge Menschen aus dem EU-Ausland sehr schwer, den Zugang zum dualen Ausbildungssystem in Deutschland zu finden. Das Programm schafft deutliche Erleichterungen für diese ausbildungsinteressierten jungen Menschen.“ Die Bewerber können im Rahmen des Programms beispielsweise Gutscheine für Sprachkurse im Heimatland oder in Deutschland bekommen. Dazu Becker: „Das ist aus unserer Sicht besonders wichtig, denn die deutsche Sprache ist eine große Hürde.“ Auch die Kostenerstattung für Anerkennungsverfahren und -lehrgänge sollen möglich sein.
Im Bereich Ausbildung werden dabei nur Vermittlungsprojekte gefördert, wenn sie zusätzlich zum gesamten Vermittlungsprozess auch ausbildungsbegleitende Betreuung umfasst. Becker: „Ohne kulturelle und soziale Integration geht es aus meiner Sicht nicht. Die Betreuung kann einer der Bausteine dafür sein.“ Die Betriebe und die jungen Menschen sollen die Förderung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA beantragen können.
Die genauen Umsetzungsschritte werden das BMAS, die BA und die ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den nächsten Wochen besprechen.
Weitere Informationen zum Programm, seinen Förderinstrumenten und zum Antragsverfahren werden bis Ende des Jahres vorliegen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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