Sozialpolitik

Sinti und Roma in Deutschland – Nationale Integrationsstrategie nicht nötig

Die ca. 70.000 deutschen Sinti und Roma sehen sich selbst als gut integriert. Deshalb sei eine nationale Integrationsstrategie nicht nötig, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag mit. Außerdem würden sich Maßnahmen grundsätzlich an alle potenziellen Adressaten richten.

19.09.2017

Um die "Situation von Sinti und Roma in Deutschland" geht es in der Antwort der Bundesregierung (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window der bundesregierung als>18/13498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window anfrage der fraktion bündnis90 die>18/13342). Wie die Bundesregierung darin darlegt, leben in Deutschland nach Schätzungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zirka 70.000 deutsche Sinti und Roma, "die sich selbst als gut in die Gesellschaft integriert sehen". Demzufolge bedürfe es "für diesen Personenkreis aus Sicht der Bundesregierung keiner nationalen Integrationsstrategie". Auch für ausländische Roma, die im Zuge der Zuwanderung oder als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthalt haben, sei eine nationale Integrationsstrategie nicht erforderlich, denn ihnen stünden - unabhängig von ihrer Ethnie - dieselben Integrationsprogramme offen wie anderen Ausländern.

Keine Datenerhebungen auf ethnischer Basis

Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass neben den grundsätzlichen Überlegungen zu einem allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Ansatz bei der Integrationspolitik auch die mangelnde Datenerfassung ein zu berücksichtigender Aspekt dafür sei, dass in Deutschland Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten werden, sondern sich an alle potenziellen Adressaten richten. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges würden in der Bundesrepublik keine bevölkerungsstatistischen oder sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Dies sei vor allem in der Verfolgung von Minderheiten in den Zeiten des Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stünden der Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen, heißt es zudem in der Antwort.

Minderheitenstatus als persönliche Entscheidung 

Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit sei gemäß des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit sei die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten werde. Ferner könne die Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten, nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst würden, argumentiert die Bundesregierung des Weiteren. Schließlich sei für Deutschland zu berücksichtigen, "dass die deutschen Sinti- und Roma-Vertreter die Auffassung vertreten, dass es für ihre Gruppe der Sinti und Roma keiner Strategie zur Verbesserung der Integration bedarf".

Quelle: Heute im Bundestag vom 18.09.2017

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