Sozialpolitik

Schleswig-Holsteins Sozialminister regt unvoreingenommene Diskussion über Infrastrukturverbesserungen an

Am morgigen Freitag kommen in Berlin die Arbeits-, Sozial und Bildungsminister der Länder sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit Bundessarbeitsministerin von der Leyen zusammen, um über die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zur Neufestlegung der Regeleistungen nach SGB II und SGB XII („Hartz IV“) für bedürftige Kinder zu beraten.

19.08.2010

Im Vorfeld äußerte sich Schleswig-Holsteins Sozialminister Dr. Heiner Garg grundsätzlich positiv zu der Idee, die Beteiligungschancen von sozial benachteiligten Kindern durch so genannte Bildungs-Chipkarten zu verbessern. Zugleich formulierte Garg Voraussetzungen für eine Zustimmung.

„Eine abschließende Bewertung der Chipkarten-Idee kann es erst geben, wenn ein Konzept vorliegt, in dem die operativen Kosten durchgerechnet sind, wenn klar ist, wer diese Kosten tragen soll, und wenn feststeht, welche konkreten Leistungen über die Chipkarte abgerufen werden können. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass die Karte nicht zu einer sozialen Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften führt“, so Garg. Zudem gelte es, die vor Ort bereits bestehende Unterstützungskompetenz zu nutzen und die Schaffung von Parallelstrukturen zu vermeiden.

Garg sprach sich zugleich dafür aus, die erforderliche Neuregelung der Kinderbedarfssätze mit einer zeitnahen Überprüfung der familienbezogenen Leistungen insgesamt zu verbinden, die die Koalitionspartner auf Bundesebene für die laufende Legislaturperiode vereinbart haben.

Der Minister sagte: „In Deutschland werden derzeit jährlich um die 189 Mrd. Euro an ehe- und familienbezogenen Leistungen aus Steuermitteln ausgegeben. Wir sollten uns Rechenschaft darüber ablegen, ob mit diesen Mitteln die Förderziele erreicht werden, die erreicht werden sollen. Es muss unvoreingenommen darüber diskutiert werden, ob ein Teil der bisherigen individuell gewährten Leistungen nicht zielorientierter in die Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur investiert werden sollte.

Wir stehen grundsätzlich vor der Frage, ob sozial- und familienpolitische Leistungen des Staates in erheblichem Umfang Reparaturleistungen darstellen dürfen oder ob sie zukunftsorientiert vermehrt Investitionen sein sollen, die Fehlentwicklungen vermeiden helfen.“ Garg appellierte an alle Beteiligten, die Chance zu nutzen und sich der Diskussion dieser grundsätzlichen Frage offen zu stellen.

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein - Landesjugendamt

 

Back to Top