Sozialpolitik

Schleswig-Holstein: Ausbildung in Teilzeit für alle möglich

Bisher stand eine Ausbildung in Teilzeit nur Eltern oder Pflegenden in Schleswig-Holstein offen. Ab sofort ist dies nun jedem Azubi möglich. Das Land fördert das Modellprojekt der Kammern mit 300.000 Euro. Ziel ist es, die duale Ausbildung noch attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

13.01.2020

Weiterer Baustein zur Stärkung der dualen Ausbildungswege in Schleswig-Holstein: Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs übergab am 10. Januar in Kiel drei Förderbescheide über insgesamt knapp 300.000 Euro für das Projekt „Teilzeitausbildung für alle“ an Vertreter der Handwerkskammern Lübeck und Flensburg sowie der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck. „Damit schaffen wir eine weitere Flexibilisierung, die dazu beitragen soll, die duale Ausbildung noch attraktiver zu machen, mehr Menschen in Ausbildung zu bringen und die drohende Fachkräftelücke in den kommenden Jahren einzudämmen“, sagte Rohlfs.

Durch das neue Förderprojekt steht eine Berufsausbildung in Teilzeit künftig nicht mehr nur Eltern oder Pflegenden offen, sondern allen, die für sich persönlich eine Vollzeitausbildung nicht in Betracht ziehen. „Damit wird allen jungen Menschen diese Möglichkeit geboten, egal, wie alt sie sind oder ob sie schon eine Erstausbildung absolviert haben“, so Rohlfs. Das Modellprojekt sorge für Organisation und Vernetzung der Teilzeitberufsausbildung im Land. Mit einer passgenauen Vermittlung von Interessenten werde das Angebot attraktiv, ebenso wie durch eine begleitende Betreuung und Unterstützung von Betrieben und Auszubildenden bis zum Berufsabschluss.

Rohlfs appellierte an angehende Azubis und Betriebe, das neue Angebot zu nutzen: „Mit diesem neuen Vorhaben verbessern wir das Ausbildungsplatzangebot, erweitern das Berufswahlspektrum und erhöhen insgesamt die Attraktivität der beruflichen Ausbildung in Schleswig-Holstein.“

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2020

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