Sozialpolitik

Regelsatzurteil: Arbeitgeberpräsident warnt vor falschen Erwartungen an den Gesetzgeber

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt die Chance, die anhaltende Diskussion über die angemessene Höhe des Arbeitslosengeld II zu versachlichen. Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich nicht die Höhe der Regelleistung, sondern das Verfahren zur Festlegung bemängelt. An die Überarbeitung durch den Gesetzgeber dürfen deshalb weder falsche Erwartungen noch unangemessene Forderungen geknüpft werden", sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt.

09.02.2010

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitslosengeld II erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

"Das Grundsicherungssystem muss vor allem Hilfebedürftige dabei unterstützen, so schnell wie möglich in eine Beschäftigung zu gelangen, aus der sie ihren Lebensunterhalt ganz oder weitgehend selbst bestreiten können. Hier besteht dringender Reformbedarf. Wenn heute fast drei Viertel der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht selbst zu ihrem Lebensunterhalt beitragen und von den erwerbstätigen Leistungsbeziehern zwei Drittel nur ein großzügiges Taschengeld hinzu verdienen, wird darin die eigentliche Herausforderung überdeutlich.

Die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II ist ein im internationalen Vergleich wirksames Schutzsystem vor Armut. Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte und solidarische Gesellschaft. Dabei muss allerdings auch klar sein: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II mit einem Gesamtvolumen von über 40 Milliarden Euro im letzten Jahr beruht auf der enormen Leistung aller Menschen, die in Deutschland arbeiten und von ihrem Einkommen Steuern und Beiträge zahlen. Zu dieser Solidarleistung tragen auch viele Menschen mit geringem Erwerbseinkommen bei."

Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

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