Sozialpolitik

Reform des Aufstiegs-BAföG: 350 Millionen Euro zusätzlich geplant

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2019 in erster Lesung über die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (sog. Aufstiegs-BAföG) beraten. 350 Millionen Euro seien zusätzlich für berufliche Aufstiegsfortbildungen in dieser Legislaturperiode geplant, so Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

07.01.2020

Zur ersten Lesung über die Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Die Reform des Aufstiegs-BAföG ist erforderlich. Unser Land braucht gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Unsere Arbeitswelt ist im Wandel. Da ist es wichtig, denjenigen, die aufsteigen wollen, eine trittfeste Leiter für ihren beruflichen Aufstieg hinzustellen. Das Aufstiegs-BAföG hilft konkret und passgenau auf der Karriereleiter. Schritt für Schritt ermöglicht es eine Förderung von Weiterbildung bis auf Master-Niveau. Damit verdeutlichen wir nach der erfolgreichen Reform des Berufsbildungsgesetzes einmal mehr: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.“ Dafür will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode 350 Millionen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger investieren.

Geplante Änderungen des Aufstiegs-BAföG

Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:

  • die stufenweise Förderung bis auf  „Master-Niveau“ wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Hintergrund

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. „Aufstiegs-BAföG“) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Mrd. Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 13.12.2019

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