Sozialpolitik

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Gesetz zur Förderung der Prävention geht am Bedarf vorbei

Als völlig unzureichend und nicht bedarfsgerecht kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den dem Bundesrat in dieser Woche vorliegenden Entwurf für ein Präventionsgesetz. Der Verband fordert die Länderkammer auf, dem Gesetz seine Zustimmung zu versagen.

19.09.2013

"Alles in allem sind die fachlichen Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf derart zahlreich und gravierend, dass es weniger Arbeit macht, ein neues Gesetz zu schreiben als all diese Fehler zu korrigieren", so Prof. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der vorliegende Entwurf falle weit hinter die positiven Ansätze der Gesetzentwürfe von 2005 und 2008 zurück. Zentrale präventionspolitische Probleme würden nach Einschätzung des Verbandes durch dieses Gesetz nicht gelöst. Es schaffe sinnlose Regelungen und Gremien und setze falsche Anreize. Die vorgesehenen Regelungen sind laut Rosenbrock insbesondere nicht geeignet, einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.

"Trotz dauernder Bekenntnisse zur Prävention sind im aktuellen Gesetzesentwurf gerade mal zwei Euro pro Versichertem und Jahr für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten, also z. B. KiTas, Schulen, sozialen Brennpunkten, vorgesehen. Dieser Betrag ist lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein", so der Gesundheitsexperte. Ein systematischer Fehler sei es, lediglich die Gesetzliche Krankenversicherung in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Notwendig und möglich wäre vielmehr die Einbeziehung aller Sozialversicherungen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden in die Finanzierung und Steuerung der Prävention und Gesundheitsförderung.

Der Paritätische Gesamtverband appelliert an die Mitglieder des Bundesrates, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention in seiner Sitzung am 20. September nicht passieren zu lassen.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. vom 18.09.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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