Sozialpolitik

Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV

Vor dem Hintergrund der am 11. April von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigte an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen.

13.04.2018

Der Paritätische kritisiert das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Sanktionen bringen Menschen nicht schneller in Arbeit und sind keine pädagogischen Antworten, sondern werden lediglich als Drangsalierung und Ausdruck sozialer Ignoranz wahrgenommen. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar.

Kleine Korrekturen nicht ausreichend

Der Verband begrüßt, dass auch Detlef Scheele, der Vorstandsvorsitzende der BA, Veränderungsbedarf einräume. Aus Sicht des Paritätischen sind jedoch kleine Korrekturen nicht ausreichend. „Die Sanktionen gehören vollständig abgeschafft. Wir müssen weg von dieser misanthropischen Grundhaltung, die Hartz IV prägt, hin zu einem echten Hilfesystem. Hilfe statt Strafe muss die Richtschnur sein“, so Schneider. Der Paritätische kündigt für die kommenden zwei Wochen die Vorstellung eines Reformkonzeptes zur konsequenten Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an.

Fast ein Drittel der Sanktionen trifft Familien mit Kindern

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es im vergangenen Jahr 952.840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz IV-Leistungsberechtigte. Drei von vier Sanktionen entfielen dabei lediglich auf so genannte „Meldeversäumnisse“. Fast ein Drittel aller Hartz-IV-Sanktionen treffe dabei Familien mit Kindern.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. vom 11.04.2018

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