Sozialpolitik

NRWs Arbeitsminister sieht im Regelsatzurteil eine "schallende Ohrfeige für sämtliche SPD-Arbeitsminister von Clement bis Scholz"

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine schallende Ohrfeige für sämtliche SPD-Arbeitsminister von Clement bis Scholz. Sie haben jahrelang alle Signale aus der Fachwelt ignoriert“, erklärte Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zum heutigen Urteilsspruch der Karlsruher Richter zu den Hartz IV-Regelsätzen.

09.02.2010

„Schon allein zur Neugestaltung der Leistungen für Kinder haben wir in der Vergangenheit immer wieder eine neue Art der Berechnung gefordert“, sagte Laumann. „Jetzt ist das Gericht noch einen Schritt weiter gegangen und hat die Regelsätze auch für Erwachsene grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Das macht den Weg frei für die Entwicklung eines bedarfsgerechten Regelsatzes für die Leistungsempfänger und deren Familien auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und tragfähiger Berechnungen“, sagte Laumann.

Bereits in der Debatte um die Regelsätze für Kinder erinnerte Laumann an die erfolgreiche nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative zur Neugestaltung der Leistungen für Kinder aus dem Jahr 2007. Seitdem hatten die Länder den Bund mehrfach zum Handeln aufgefordert. Im Vorfeld dieser Initiative war eine von Minister Laumann einberufene Expertenkommission aus Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit, der Wissenschaft, der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen zu dem Ergebnis gekommen, dass eine prozentuale Ableitung des Regelsatzes für Kinder vom dem eines allein stehenden Erwachsenen dem kindlichen Bedarf in keiner Weise gerecht werde. „Die Politik muss Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Dies muss auch in einer bedarfsabhängigen Grundsicherung gesichert sein. Es kann nicht sein, dass Kinder von Hartz IV-Empfängern nicht an der Mittagsverpflegung in Ganztagsgrundschulen teilnehmen können, weil ihren Eltern hierfür schlicht und ergreifend das Geld fehlt“, so Laumann.

Insbesondere für die Kinder müsse jetzt endlich eine Regelung gefunden werden, die ihnen auch die Teilhabe an Bildungsangeboten ermögliche, so Laumann. Die bisherige prozentuale Ableitung des Regelsatzes für Kinder sei ein Fehler gewesen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Kinder sind im Wachstum, sie brauchen regelmäßig neue Kleidung und müssen auch Ganztagsangebote an Kindertagesstätten und Schulen wahrnehmen können“, erklärte der Minister.

„Wie dringend die betroffenen Kinder unsere Hilfe brauchen, sehen wir in Nordrhein-Westfalen jeden Tag - zum Beispiel an der großen Resonanz auf unser Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“, erklärte Laumann. Zurzeit bekommen landesweit 82.000 Schulkinder aus ärmeren Familien damit jeden Tag ein Mittagessen im Rahmen der Ganztagsangebote einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I. „Die Einführung dieses Landesfonds war unbedingt richtig. Allerdings dürfen solche Probleme eigentlich gar nicht erst entstehen“, sagte Laumann.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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