Soziale Innovation
Neun Bundesministerien legen gemeinsames Konzept vor
Arbeit, Freizeit, Mobilität: Unter Sozialen Innovationen versteht man Neuerungen, die das Miteinander in verschiedenen Lebensbereichen verbessern. Ein Ressortkonzept zeigt nun, wie Soziale Innovationen künftig gefördert werden soll. Im Zentrum stehen Antworten auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft, wobei jedes Ressort eigene Schwerpunkte setzt. Grundlage sind Diversität, Teilhabe, Innovationsfähigkeit und Nachhaltigkeit.
25.08.2021
Wie leben wir in Zukunft zusammen? Wie können wir unser Zusammenleben noch besser organisieren? Wie meistern wir große gesellschaftliche Herausforderungen? Um diese Fragen beantworten zu lassen, haben sich neun Bundesministerien zusammengetan und ein gemeinsames Ressortkonzept zu Sozialen Innovationen erarbeitet.
„Soziale Innovationen sind zur Bewältigung wie Klima und Umwelt oder auch in einer Pandemie ebenso unerlässlich wie technologische Neuerungen. Soziale Innovationen haben deshalb in der Projektförderung des BMBF wie auch in der High Tech Strategie der Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Das BMBF hat dazu ein gemeinsames Konzept von neun Ministerien koordiniert. Damit machen wir die vielfältigen Beiträge deutlich, die Soziale Innovationen in den unterschiedlichen Bereichen für unsere Zukunftsvorsorge leisten. Beispielhaft für neue Wege in der Innovationsförderung steht das Programm „Gesellschaft der Ideen“, in dem nächste Woche die Gewinner der nächsten Förderphase bekannt gegeben werden.“
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek
Soziale Innovation ressortübergreifend fördern
Beteiligt sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Mit dem Ressortkonzept legen die neun Ministerien gemeinsam dar, mit welchem Verständnis, welchen Zielen und Instrumenten sie Soziale Innovationen in ihren Ressorts künftig unterstützen wollen. Dabei liegt dem gemeinsamen Konzept ein sehr breites Verständnis von `Innovation´ zugrunde. So kann jedes Ministerium seinen eigenen fachlichen Schwerpunkt bei der Förderung von Sozialen Innovationen legen. Allerdings gelten auch gemeinsame Grundsätze, etwa die Orientierung an gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie die Berücksichtigung von Diversität, Teilhabe und Nachhaltigkeit.
Gesellschaftliche Teilhabe für alle Generationen verbessern
Unter Sozialen Innovationen versteht man Neuerungen, die das menschliche Miteinander in vielen Bereichen verbessern: Wie Menschen arbeiten, ihre Freizeit gestalten, einkaufen, wohnen oder mobil sind. Damit tragen Soziale Innovationen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung. Zu solchen Innovationen zählten in der Vergangenheit beispielsweise die vielfältigen Angebote der Mehrgenerationenhäuser, Mikrokredite für Kleinstunternehmer, Telepflege, Car Sharing, Mehrfunktionshäuser mit Dorfläden oder Kleidertauschbörsen.
Soziale Innovationen können für Menschen Zugänge zu Bereichen eröffnen, die ihnen sonst verschlossen blieben (z. B. bei der Digitalisierung) und können durch gezielte gesellschaftliche Teilhabe sozialer Isolation entgegenwirken. Die staatliche Förderung und Ermöglichung Sozialer Innovationen ist daher Ausdruck einer gesellschaftlichen Ausgleichs- und Befähigungspolitik.
Hintergrund
Die Bundesregierung greift mit ihrem Ressortkonzept Soziale Innovationen die Empfehlungen des Hightech-Forums zu einer ressortübergreifenden Koordination auf sowie die Empfehlung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), Soziale Innovationen stärker zu berücksichtigen. Sie kommt mit dem Konzept auch einem Beschluss des Deutschen Bundestages nach, mit dem auf Antrag der Koalition vom 26. Mai 2020 die Bundesregierung aufgefordert wurde, ein ressortübergreifendes Konzept für die Förderung von Sozialen Innovationen zu entwickeln. Das vorgelegte Konzept wird fortlaufend aktualisiert.
Weitere Informationen zum Ressortkonzept und zum Thema Mehrgenerationenhäuser finden sich auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 20.08.2021
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