Sozialpolitik

Neues Vergaberecht bei Bildungsmaßnahmen gefordert

Die Bundesregierung muss das Vergabeverfahren arbeitsmarktpolitischer Bildungsmaßnahmen grundlegend verändern. Das haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gefordert.

17.10.2014

Kaum ein Bereich im Bildungswesen unterliege dem Preisdruck des Marktes so stark wie die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung. Das bisherige Vergabeverfahren habe zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt, begründeten die beiden Organisationen ihren Vorstoß.

"Das ruinöse Ausschreibungsverfahren muss so schnell wie möglich beendet werden", verlangten BAG EJSA und GEW von der Bundesregierung sowie den zuständigen Ministerien Wirtschaft und Arbeit. Ein neues Vergaberecht - auf der Grundlage der im April 2014 verabschiedeten europäischen Vergaberichtlinie - müsse den hohen Qualitätsanforderungen des Bildungsbereichs gerecht werden.

"Prekäre Arbeitsbedingungen, Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, Wettbewerb, der zu einem schleichenden Qualitätsverfall führt, und ein Überlebenskampf der Träger sind die Folgen politischer Fehlentscheidungen zur Vergabe von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Das muss ein Ende haben", sagte Ansgar Klinger, im GEW-Vorstand für Berufliche Bildung und Weiterbildung verantwortlich.

Doris Beneke, Vorstandsprecherin der BAG EJSA und Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit fügte hinzu: "Für GEW und BAG EJSA ist es besonders wichtig, dass die Folgen des Vergabeverfahrens nicht auf dem Rücken der Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen und der Fachkräfte ausgetragen werden. Auch sollte die aktuelle Lage nicht allein der Bundesagentur für Arbeit angelastet werden. Denn das zugrunde liegende Recht passt nicht zur Situation der sozialen Dienstleistungen und muss geändert werden."

BAG EJSA und GEW forderten die entschiedene Wende in der Vergabepraxis im Interesse der Beschäftigten, Lernenden und Träger. Es sei höchste Zeit, dass die Sozialpartner, Träger- und Bundesverbände die Chancen nutzen und mit den Verantwortlichen in Politik und Ministerien zu gemeinsam getragenen Verbesserungen kommen, stellten die beiden Organisationen fest.

Hintergrundinformationen

Dieses Anliegen wird erstmals öffentlich mitgetragen von einem breiten Bündnis aus DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie BAG Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW), Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband e.V. (BBB), Evangelischer Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.

Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen, zum Beispiel Baumaßnahmen. Es handelt sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 16.10.2014

Redaktion: Kerstin Boller

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