Sozialpolitik

Neuer Revolvingvertrag: Investitionen in soziale Infrastruktur langfristig gesichert

Der Vertrag sichert ab 2020 für weitere 30 Jahre das diesem zugrundeliegende Bundesvermögen von 176 Mio. €, mit dem die Wohlfahrtsverbände ihre Projekte von bundesweiter Bedeutung mit bis zu 50 Prozent durch ein zinsloses Darlehen finanzieren können. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verwaltet den Fonds und trägt für eine ordnungsgemäße Einhaltung der Finanzierungsregelungen gewähr. 

17.01.2018

Langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen in soziale Infrastrukturprojekte erfahren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die Unterzeichnung des neuen Revolvingvertrages zwischen Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank für Sozialwirtschaft AG, Herrn Prof. Dr. Harald Schmitz.

Bewältigung des demografischen Wandels

Investitionsbedarf besteht in den kommenden Jahren insbesondere bei der infrastrukturellen Bewältigung des demographischen Wandels. Dabei handelt es sich um eine gesamtdeutsche Herausforderung, die viele wirtschaftlich schwächere und periphere Regionen, aber auch strukturschwache Städte betrifft. Wachsende wie auch schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre sozialen und technischen Infrastrukturen an die Veränderungen der Bevölkerung anzupassen.

Daher werden mit der neuen Vertragslaufzeit auch wieder Projekte in der alten Bundesrepublik förderfähig sein. Derzeit sind auf Grund einer Regelung aus dem Jahr 1991 ausschließlich Vorhaben im Beitrittsgebiet der damals neuen Bundesländer förderfähig. Das war damals ein wichtiger Schritt, um zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West beizutragen. 

Sicherung der sozialen Infrastruktur

Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demographischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Der Vorsitzende der BAGFW-Finanzkommission, Hans Jörg Millies, Finanz und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, ergänzt:

„Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedern  stellt der neue Revolvingvertrag und die damit verbundenen, verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von sozialer Infrastruktur einen echten Meilenstein dar. Wir sind dem Familienministerium für diese Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar. Mit diesem Finanzierungsinstrument werden wir zukünftig bundesweit noch intensiver den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen können“. 

Vervielfältigung bereitgestellter Mittel

Der Revolvingvertrag hat eine nicht nur sozialpolitische, sondern auch volkswirtschaftlich beeindruckende Wirkung. Da die ausgeliehenen Darlehen mit Rückzahlung durch die Darlehensnehmer in den Fonds zurückfließen, stehen die Mittel für immer neue Projekte („revolvierend“) zur Verfügung, ohne dass dies die öffentlichen oder Verbandskassen neu belastet. Seit dem Bestehen des Fonds sind nach einer Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft AG weit über 1500 Projekte teilfinanziert worden. Bisher konnten im Schnitt jährlich etwa 38 Darlehen vergeben werden, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. € mobilisierten.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Fortführung des Revolvingfondsvertrages die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch in den nächsten Jahrzehnten bei ihren gesellschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben tatkräftig unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG. „Die Konstruktion des Revolvingfonds sorgt dafür, dass die Wirkung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Gelder vervielfältigt wird.“

Quelle: Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.01.2018 

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